Das Grundgesetz trat rund vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Kraft. 1948 hatten die westlichen Alliierten die Ministerpräsidenten ihrer Besatzungszonen aufgefordert, eine Verfassung zu entwerfen und einen neuen Staat zu gründen. Im August 1948 trafen rund 30 Politiker und Verfassungsrechtler zu einem Konvent (lat.: „Zusammenkunft“) auf der Insel Herrenchiemsee zusammen, um einen Verfassungsentwurf zu erarbeiten.
Der „Chiemseer Entwurf“ diente als Vorlage für die Beratungen des „Parlamentarischen Rats“ – bestehend aus 65 stimmberechtigten und fünf nicht-stimmberechtigten Mitgliedern -, der im September 1948 erstmalig in Bonn zusammentrat und mehrere Monate verhandelte. Am 23. Mai 1949 konnte das Grundgesetz feierlich verkündet werden. Es trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Das Grundgesetz galt zunächst nur für die elf Länder der westlichen Besatzungszonen und West-Berlin. Kurz darauf wurde in dem von der Sowjetunion besetzten Gebiet die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet. Deutschland war geteilt. Seit der Deutschen Einheit 1990 gilt das Grundgesetz für alle 16 deutschen Länder.