Das Grundgesetz ist historisch gesehen die „Geburtsurkunde“ der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinem Inkrafttreten im Mai 1949 wurde nach rund vier Jahren Besatzungszeit ein neuer deutscher Staat gegründet, der allerdings nur den westlichen Teil des besetzten deutschen Gebiets umfasste. Dieser Staat hatte noch nicht seine volle Souveränität. In der sowjetisch besetzten Zone entstand kurze Zeit später die Deutsche Demokratische Republik (DDR).
Mit der Deutschen Einheit 1990 traten die fünf Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Mit der Wiedervereinigung sind auch die verbliebenen Einschränkungen der Souveränität Deutschlands, die noch aus der alliierten Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg stammten, weggefallen.
Das Grundgesetz ist seitdem die Verfassung des vereinten Deutschlands: Als solche gestaltet und prägt das Grundgesetz die politische Ordnung in Deutschland. Es steht über dem einfachen Recht wie z. B. den einfachen Bundesgesetzen. Das Grundgesetz organisiert die Ausübung politischer Herrschaft und legt die Fundamente und Prinzipien fest (z. B. die Grundrechte), auf denen in der Bundesrepublik Politik gestaltet wird. Schließlich drückt das Grundgesetz auch die Ziele und Zwecke des deutschen Staats aus, wie beispielsweise dem Frieden zu dienen.