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Kurzgefasst: Präambel | Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten | bpb.de

Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten Fragen und Antworten zum Grundgesetz Was ist das Grundgesetz (GG)? Seit wann gibt es das Grundgesetz? Was war der Parlamentarische Rat? Was waren große Streitpunkte im Parlamentarischen Rat bei der Erarbeitung des Grundgesetzes? Wie und wann wurde das Grundgesetz beschlossen? Warum heißt unsere Verfassung „Grundgesetz“? An welchen historischen Vorbildern orientiert sich das Grundgesetz? Worin unterscheidet sich das Grundgesetz von anderen Verfassungen? Wie ist das Grundgesetz aufgebaut? Kann das Grundgesetz geändert werden? Von wem und wie kann das Grundgesetz geändert werden? Welche bisherigen Änderungen des Grundgesetzes waren besonders wichtig? Welche Änderungen des Grundgesetzes waren oder sind besonders umstritten? Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht für das Grundgesetz? Welche Auswirkungen hat die europäische Integration auf das Grundgesetz? Redaktion Grundgesetz-Quiz

Kurzgefasst: Präambel

Stefan Marschall

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Dem Grundgesetz ist eine Präambel (lat.: Einleitung) vorangestellt. Hier wurde 1949 wurde das Selbstverständnis der damals noch jungen Bundesrepublik verkündet: dem Frieden und der deutschen Wiedervereinigung verpflichtet zu sein.

Die Präambel unterstreicht, dass Deutschland „als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt“ dient. Ebenso wird das Inkrafttreten des Grundgesetzes ohne Volksabstimmung angesprochen. In der Präambel heißt es: Das deutsche Volk hat sich „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“.

Die Präambel enthält einen sogenannten Gottesbezug: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen [...]“. Dieser Gottesbezug war 1949 umstritten und führte auch später immer wieder zu Diskussionen.

In der Originalfassung von 1949 wurde das deutsche Volk aufgefordert, die Einheit des Deutschlands zu vollenden. Das Grundgesetz sollte nur für „eine Übergangszeit“ sein. Mit der deutschen Einheit im Jahr wurde die Präambel geändert, der Hinweis auf die deutsche Teilung gelöscht und der Text angepasst: Die Deutschen haben „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“.

Einleitung und Präambel

Weiterlesen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Interner Link: Einleitung und Präambel

Fussnoten

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Dr. phil., geb. 1968; Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Institut für Sozialwissenschaften, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf. E-Mail Link: stefan.marschall@uni-duesseldorf.de