Die Präambel unterstreicht, dass Deutschland „als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt“ dient. Ebenso wird das Inkrafttreten des Grundgesetzes ohne Volksabstimmung angesprochen. In der Präambel heißt es: Das deutsche Volk hat sich „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“.
Die Präambel enthält einen sogenannten Gottesbezug: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen [...]“. Dieser Gottesbezug war 1949 umstritten und führte auch später immer wieder zu Diskussionen.
In der Originalfassung von 1949 wurde das deutsche Volk aufgefordert, die Einheit des Deutschlands zu vollenden. Das Grundgesetz sollte nur für „eine Übergangszeit“ sein. Mit der deutschen Einheit im Jahr wurde die Präambel geändert, der Hinweis auf die deutsche Teilung gelöscht und der Text angepasst: Die Deutschen haben „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“.
Einleitung und Präambel
Weiterlesen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: