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Kurzgefasst: Abschnitt III. Der Bundestag | Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten | bpb.de

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Kurzgefasst: Abschnitt III. Der Bundestag

Stefan Marschall

/ 1 Minute zu lesen

Der Bundestag, das deutsche Parlament, steht im Mittelpunkt der parlamentarischen Demokratie. Bezeichnenderweise erwähnt das Grundgesetz den Bundestag als erstes der Staatsorgane in einem eigenen Abschnitt.

In diesem Abschnitt wird geregelt, dass und wie die Mitglieder des Bundestages gewählt werden. Im Artikel 38 finden sich die Prinzipien, die bei einer demokratischen Wahl gelten sollten: Die Wahlen zum Bundestag sollen frei, gleich, geheim, allgemein und direkt sein. Des Weiteren sagt das Grundgesetz, welche Rechte und Pflichten die Abgeordneten haben und wie der Bundestag arbeitet. So ist festgelegt, dass die Plenardebatten in der Regel öffentlich sind und dass der Bundestag bestimmte Ausschüsse einrichtet, z. B. den Petitionsausschuss (Art. 45c).

Aus dem Parlament geht in Deutschland die Regierung hervor. Die Tätigkeiten der Regierung werden vom Bundestag kontrolliert. Dazu kann das Parlament unter anderem auf das Recht zurückgreifen, einen Untersuchungsausschuss einzurichten (Art. 44).

Eine der zentralen Aufgaben des Bundestages ist die Gesetzgebung. Das Grundgesetz legt später in Artikel 77 fest, dass die Bundesgesetze vom Parlament beschlossen werden. Dabei gilt: Alle wesentlichen Entscheidungen müssen als Gesetz verabschiedet werden, sind also vom Bundestag zu treffen.

III. Der Bundestag

Weiterlesen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Interner Link: III. Der Bundestag, Artikel 38 bis 49.

Fussnoten

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Dr. phil., geb. 1968; wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Politikwissenschaft II der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Anschrift: Politikwissenschaft II, Heinrich-Heine-Universität, Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf.
E-Mail: Stefan.Marschall@uni-duesseldorf.de

Veröffentlichungen u. a.: Öffentlichkeit und Volksvertretung. Theorie und Praxis der Public Relations von Parlamenten, Opladen 1999; Parlamentsreform. Ziele, Akteure, Prozesse, Opladen 1999.