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Grundgesetz: Kurzgefasst | Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten | bpb.de

Grundgesetz: Kurzgefasst

Kurze Einführungen und Zusammenfassungen zu den einzelnen Abschnitten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Kurzgefasst: Präambel

Dem Grundgesetz ist eine Präambel (lat.: Einleitung) vorangestellt. Hier wurde 1949 wurde das Selbstverständnis der damals noch jungen Bundesrepublik verkündet: dem Frieden und der deutschen…

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt I. Die Grundrechte

Die Grundrechte werden allen anderen Regelungen des Grundgesetzes vorangestellt. Entscheidend ist Art. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und garantiert somit die Menschenwürde sowie…

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt II. Der Bund und die Länder

In diesem Abschnitt des GG werden die wichtigsten Staatsprinzipien benannt: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie die Gesetzmäßigkeit der Staatsorgane und die Gewaltenteilung. Diese…

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt III. Der Bundestag

Der Bundestag, das Parlament, steht im Mittelpunkt der deutschen Demokratie. Bezeichnenderweise erwähnt das Grundgesetz das Parlament als erstes der Staatsorgane in einem eigenen Abschnitt.

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt IV. Der Bundesrat

Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene. Im Bundesrat kommen Delegationen der 16 Landesregierungen zusammen. Über den Bundesrat können die Bundesländer bei der Gesetzgebung und…

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt IVa. Gemeinsamer Ausschuss

In diesem kurzen Abschnitt, der nur aus einem Artikel besteht, wird der Gemeinsame Ausschuss eingeführt. Der Gemeinsame Ausschuss ist das „Notparlament“ für den Verteidigungsfall.

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt V. Der Bundespräsident

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Das Staatsoberhaupt wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt und ist Teil der…

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt VI: Die Bundesregierung

Das Grundgesetz regelt: Die Bundesregierung besteht aus dem Kanzler, bzw. der Kanzlerin und den Ministerinnen und Ministern. Diese bilden das Kabinett. Die Bundesregierung ist zentraler Teil der…

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt VII: Die Gesetzgebung des Bundes

Dieser Abschnitt regelt die Gesetzgebung sowie den Gesetzgebungsnotstand. Bei der Gesetzgebung haben Bund und Länder unterschiedliche Kompetenzen. Es gibt u. a. eine „ausschließliche Gesetzgebung…

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt IX. Die Rechtsprechung

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Gerichte sichern die Umsetzung und Einhaltung des Rechts. Rechtsorgane sind das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder.

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt X. Das Finanzwesen

Grundsätzlich übernehmen Bund und Länder getrennt voneinander die finanziellen Ausgaben, um ihre jeweiligen Aufgaben zu erfüllen – doch es gibt Ausnahmen. Dieser Abschnitt regelt außerdem die…

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt Xa. Verteidigungsfall

Über den Verteidigungsfall entscheiden Bundestag und Bundesrat. Für solch einen Ausnahmezustand regelt Abschnitt Xa die geänderten Befugnisse und erweiterten Kompetenzen für Bund, Bundesregierung…

Stefan Marschall

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Kurzgefasst: Abschnitt XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Wie tritt das Grundgesetz überhaupt in Kraft, und was passiert dann? Diese Abläufe regelt Abschnitt XI. Außerdem finden sich Bestimmungen für die besondere Situation nach Kriegsende und für die…

Stefan Marschall

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Weitere Inhalte

Hintergrund aktuell

75 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Bis heute ist die Verfassung Garant für die Achtung der Grund- und Menschenrechte sowie von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.