Über viele Themen wurde kontrovers diskutiert: etwa zur Bundesstaatlichkeit, den Gesetzgebungskompetenzen, der Steuern oder der Finanzverfassung des Bundes und der Länder und eines Gottesbezuges.
Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 verabschiedet und nach der Ratifizierung in den Ländern am 23. Mai 1949 feierlich verkündet. Es trat am 24. Mai 1949 in Kraft.
Die Väter und Mütter des GG wollten verhindern, dass die Gründung eines westdeutschen Staats die Teilung Deutschlands zementiert - so verabschiedeten sie 1949 ein „Grundgesetz“ und keine „Verfassung“.
Vorbilder sind die Paulskirchen-Verfassung, erarbeitet von der Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849 und die Weimarer Reichsverfassung von 1919, als erste demokratische Verfassung Deutschlands.
Nahezu unverwechselbar wird das GG durch seinen Namen selbst und durch seinen ersten Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Auch die wichtige Rolle des Parlaments ist außergwöhnlich.
Das Grundgesetz kann generell durch ein Bundesgesetz geändert werden, jedoch nicht in allen Teilen. Geschützt sind die Inhalte des Artikels 1 sowie die Staatsprinzipien des Artikels 20.
Für Änderungen des Grundgesetzes benötigt man eine breite Zustimmung im Bundestag und im Bundesrat. Im Zeitraum von 1949 bis Ende 2022 ist das Grundgesetz 67 Mal geändert worden.
Jede Änderung des Grundgesetzes ist wichtig, da sie den grundlegenden Rahmen für die Politik in Deutschland verändert. Verschiedene Male wurden jedoch größere Reformpakete geschnürt.
Kontroversen gab es viele, wie etwa bei der Einführung der Wehrverfassung oder des Notstandsrechts in das GG und den Änderungen des Asylrechts oder des Rechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Das Grundgesetz hat sich von Beginn an offen für die europäische Integration gezeigt. Bereits in der Präambel von 1949 war die Rede von einem „vereinten Europa“.
Das Grundgesetz versucht durch viele Regelungen die demokratische Ordnung vor ihren Feinden zu schützen. Es erlaubt, die Freiheit einzelner einzuschränken, um die Freiheitsrechte insgesamt zu wahren.
Menschenwürde, Gleichberechtigung oder Religions- und Glaubensfreiheit: Das Plakat stellt kindgerecht und anschaulich einige Grundrechte vor, die für alle Menschen in Deutschland gelten.
Mangelndes antisemitismuskritisches Wissen führt häufig dazu, dass in der justiziellen Entscheidungspraxis Antisemitismus nicht erkannt wird. Ein Überblick über Möglichkeiten und Grenzen des Rechts.
Er war Mutmensch und Mitmensch, nie Machtmensch. Er war Ermutiger für die Friedensbewegung der DDR, Bückenbauer zwischen Ost- und West und pointierter Denkanstoßgeber. Auch mit diesem zeitlosen Text.