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Quiz zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz | Debatte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) | bpb.de

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Welche Inhalte sollen Soziale Netzwerke künftig schneller löschen?

Erläuterung

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll Betreiber Sozialer Netzwerke dazu verpflichten, schneller rechtswidrige Inhalte von ihren Plattformen zu löschen. Hierzu listet das NetzDG 20 Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf. Unter rechtswidrige Inhalte fallen beispielsweise Beleidigungen, Volksverhetzungen oder üble Nachreden, aber auch Gewaltdarstellungen oder Vorbereitungen zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat.
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Wie schnell müssen die Sozialen Netzwerke gemeldete Beiträge und Kommentare überprüfen und ggf. löschen?

Erläuterung

"Offensichtlich rechtswidrige Inhalte" müssen Betreiber Sozialer Netzwerke innerhalb von 24 Stunden löschen. Verstößt ein Beitrag nicht offensichtlich gegen deutsches Recht, ist aber trotzdem rechtswidrig, hat der Betreiber eine Woche Zeit, um ihn zu entfernen.
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Welche Sozialen Netzwerke betrifft das NetzDG?

Erläuterung

Das Gesetz betrifft Soziale Netzwerke, die kommerziell betrieben werden und mehr als zwei Millionen Nutzer/-innen in Deutschland aufweisen. Messenger wie WhatsApp oder E-Mail-Anbieter wie Gmail werden vom Gesetz explizit ausgeschlossen, ebenso Berufsnetzwerke wie Xing oder Online-Spiele.
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Welche maximale Strafe ist vorgesehen, wenn ein Soziales Netzwerk systematisch nicht dem NetzDG entsprechend handelt?

Erläuterung

Kommt ein Betreiber den Auflagen des NetzDG nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. Allerdings ist das die Maximalstrafe und sie gilt nur bei grobem bzw. dauerhaftem Fehlverhalten, etwa wenn ein Soziales Netzwerk über einen längeren Zeitraum berechtigte Beschwerden ignoriert. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich dann nach der Größe des Netzwerks. Für eine einzelne Fehlentscheidung muss der Betreiber kein Bußgeld zahlen.
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Wann ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vollständig in Kraft getreten?

Erläuterung

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde am 30. Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Nach einer Übergangsfrist müssen die Betreiber ab dem 1. Januar 2018 die Regelungen des NetzDG umsetzen.
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Welche Inhalte sollen Soziale Netzwerke künftig schneller löschen?

Erläuterung
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll Betreiber Sozialer Netzwerke dazu verpflichten, schneller rechtswidrige Inhalte von ihren Plattformen zu löschen. Hierzu listet das NetzDG 20 Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf. Unter rechtswidrige Inhalte fallen beispielsweise Beleidigungen, Volksverhetzungen oder üble Nachreden, aber auch Gewaltdarstellungen oder Vorbereitungen zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat.

Wie schnell müssen die Sozialen Netzwerke gemeldete Beiträge und Kommentare überprüfen und ggf. löschen?

Erläuterung
"Offensichtlich rechtswidrige Inhalte" müssen Betreiber Sozialer Netzwerke innerhalb von 24 Stunden löschen. Verstößt ein Beitrag nicht offensichtlich gegen deutsches Recht, ist aber trotzdem rechtswidrig, hat der Betreiber eine Woche Zeit, um ihn zu entfernen.

Welche Sozialen Netzwerke betrifft das NetzDG?

Erläuterung
Das Gesetz betrifft Soziale Netzwerke, die kommerziell betrieben werden und mehr als zwei Millionen Nutzer/-innen in Deutschland aufweisen. Messenger wie WhatsApp oder E-Mail-Anbieter wie Gmail werden vom Gesetz explizit ausgeschlossen, ebenso Berufsnetzwerke wie Xing oder Online-Spiele.

Welche maximale Strafe ist vorgesehen, wenn ein Soziales Netzwerk systematisch nicht dem NetzDG entsprechend handelt?

Erläuterung
Kommt ein Betreiber den Auflagen des NetzDG nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. Allerdings ist das die Maximalstrafe und sie gilt nur bei grobem bzw. dauerhaftem Fehlverhalten, etwa wenn ein Soziales Netzwerk über einen längeren Zeitraum berechtigte Beschwerden ignoriert. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich dann nach der Größe des Netzwerks. Für eine einzelne Fehlentscheidung muss der Betreiber kein Bußgeld zahlen.

Wann ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vollständig in Kraft getreten?

Erläuterung
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde am 30. Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Nach einer Übergangsfrist müssen die Betreiber ab dem 1. Januar 2018 die Regelungen des NetzDG umsetzen.