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Contra: Keine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige | Rente | bpb.de

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Contra Rentenversicherungspflicht

Contra: Keine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Dr. Andreas Lutz

/ 4 Minuten zu lesen

Die Einführung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht ändert nichts an den grundlegenden Problemen des Systems. Über andere Reformen zu sprechen, ist wesentlich sinnvoller, findet Andreas Lutz.

Das Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung hat gezeigt, dass ein Pflichtmodell viele Selbstständige vor Probleme stellt. (© Thomas Dreier)

Befürworter einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht glauben durch die Einbeziehung aller Erwerbstätigen, also auch der Selbstständigen und Beamten, die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung lösen zu können. Das ist falsch, denn vielfältige Interessen und rechtliche Bedenken stehen einer Einbeziehung von Beamten zumindest auf lange Zeit entgegen, verhindern sie vielleicht ganz. Denn Beamte sind hauptsächlich auf Länderebene beschäftigt, was die Koordination und Durchsetzung eines solchen Vorhabens wesentlich erschwert. Nimmt man diese aus, würden also nur diejenigen Selbstständigen einbezogen, die nicht schon an anderer Stelle pflichtversichert sind. Die Probleme der Rentenversicherung würde das nicht dauerhaft lösen, sondern nur in die Zukunft verlagern.

Aufschiebung der nötigen Reformen

Durch die zusätzlichen selbstständigen Beitragszahler würde zwar jetzt mehr Geld in das Umlagesystem fließen und an die heutigen Rentner umverteilt. Wenn die Selbstständigen dann aber selbst in Rente kommen, wäre ein – dann sogar verschärftes – Finanzierungsproblem zu erwarten. Zwar könnte argumentiert werden, dass es auch künftig mehr (selbständige) Beitragszahler gäbe, aber denen stünden dann ja auch mehr (ehemals selbstständige) Rentner gegenüber. Damit wäre für das künftige Rentenniveau nichts gewonnen.

So würde man nur den politischen Druck reduzieren, unpopuläre, aber langfristig wirksame Reformen vorzunehmen. Die gesetzliche Rentenversicherung steht bekanntlich vor zwei demografischen Problemen: Erstens führt die steigende Lebenserwartung bei gleichbleibendem Renteneintrittsalter zu einem immer höheren Anteil von Rentnern und immer weniger Beitragszahlern. Dies lässt sich nur durch eine Dynamisierung des Renteneintrittsalters (also Orientierung an der Lebenserwartung) lösen, sofern man nicht höhere Beiträge oder niedrigere Leistungen akzeptieren möchte. Zweitens kommt hinzu, dass wir als Gesellschaft zu wenige Kinder bekommen. Dies lässt sich kurz- und mittelfristig nur durch qualifizierte Zuwanderung und gute Integration kompensieren.

Eine Rentenversicherungspflicht wird ohne zusätzliche Reformen aber noch nicht einmal das Mindestziel erreichen, die Altersvorsorge von Selbstständigen mit geringem Einkommen zu verbessern.

Wo liegen die Schwierigkeiten?

Die Selbstständigen sind eine sehr heterogene Gruppe, deren Einkommen stärker variiert als bei Angestellten, weshalb man hier zwei Gruppen unterscheiden muss: 
Eine große Mehrheit derjenigen, die überdurchschnittlich verdienen, sorgen in der Regel bereits vorbildlich für ihr Alter vor. Das ist auch nicht überraschend, denn sie haben – ebenso wie gutverdienende Angestellte – ein großes Interesse daran, ihren Lebensstandard auch im Alter halten zu können.

Durch die Einführung einer Altersvorsorge- oder Rentenversicherungspflicht würde sich ihre Vorsorge nicht verbessern. Sollte die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend werden, müssten u.U. viele Selbstständige ihre zumeist langfristigen Vorsorgemaßnahmen ändern, also zum Beispiel bestehende Versicherungsverträge unter großen Verlusten auflösen oder sogar Immobilien verkaufen, obwohl diese als besonders sicher gelten.

Im Falle einer Ausgestaltung als Altersvorsorgepflicht, d.h. die Erwerbstätigen dürften frei über die Form und den Träger ihrer Altersvorsorge entscheiden, müssten die Anlagen jedes Selbstständigen laufend geprüft werden, was einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten würde.

Während die frühere Arbeitsministerin Ursula von der Leyen eine solche Altersvorsorgepflicht bei relativ freier Wahl der Anlageinstrumente vorgeschlagen hatte, plant die jetzige Ministerin Andrea Nahles entweder die Einführung einer Rentenversicherungspflicht oder eines Versorgungswerks. Vor diese Wahl gestellt, würden sich die meisten gut informierten Selbstständigen für Versorgungswerke entscheiden, wie es sie ja für verschiedene freie Berufe schon lange gibt. Das Geld wird dabei kapitalbildend in einem Sondervermögen angelegt und ist somit gegen demografische Risiken vergleichsweise gut abgesichert. Allerdings wurde die Alternative "Versorgungswerk" bisher nicht ernsthaft geprüft.

Auch Selbstständige mit unterdurchschnittlichem Einkommen würden gerne besser vorsorgen - darunter viele Frauen, die neben der Familienarbeit in Teilzeit selbstständig sind. Dafür, dass ihnen dafür häufig der finanzielle Spielraum fehlt, trägt der Staat eine große Mitverantwortung. Denn der wichtigste Grund sind Schlechterbehandlungen bei der Bemessung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger zahlt man seine Beiträge auf ein fiktives Mindesteinkommen von rund 2.200 Euro, was in Mindestbeiträgen von 380 Euro/Monat resultiert. Wenn man also nur 800 Euro/Monat Gewinn erzielt, gehen fast 50 Prozent an die Kranken- und Pflegeversicherung. Wer wirklich etwas für die Altersvorsorge von Teilzeit- und anderen gering verdienenden Selbstständigen tun möchte, muss deshalb die unfaire Bemessung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beenden.

Ein Versicherungszwang schafft neue Probleme

Die Einführung einer Pflichtversicherung unter Beibehaltung hoher Mindestbeiträge – also ohne Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit – ist keine Lösung. Das zeigt die Einführung der Krankenversicherungspflicht vor einigen Jahren: Theoretisch sind jetzt alle krankenversichert. Praktisch haben hunderttausende Selbstständige seitdem Beitragsschulden in vier- und fünfstelliger Höhe - und trauen sich nicht zum Arzt. Selbstständigen mit geringem Einkommen bzw. in Teilzeit zu raten, sie sollten sich doch lieber eine Anstellung suchen, wenn sie sich die hohen Mindestbeiträge nicht leisten könnten, zeugt von Unkenntnis über die Erwerbsalternativen von Älteren, von Frauen und anderen Gruppen auf dem Arbeitsmarkt. Wenn die finanzielle Überforderung durch Sozialversicherungsbeiträge etwa bei Teilzeit-Selbstständigen dazu führt, dass sie die Selbstständigkeit ganz beenden, Arbeitslosengeld beziehen oder in eine prekäre Beschäftigung als Angestellte wechseln müssen, ist weder für sie noch für die Sozialkassen etwas gewonnen. 


Insgesamt schafft ein solches Pflichtmodell mit Blick auf die Zukunft des staatlichen Rentensystems keine Abhilfe, eher droht es von den bereits existenten Problemen abzulenken.

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Dr. Andreas Lutz ist Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland. Der Externer Link: VGSD e.V. hat aktuell 1.700 Vereins- und 9.000 Communitymitglieder und ist 2012 aus dem Widerstand gegen eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige entstanden. Lutz hat zehn Ratgeber für Gründer und Selbstständige geschrieben und mehr als 2.000 Seminare veranstaltet.