Mittels eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE), das auch als "Bürger-" bzw. "Existenzgeld", als "Sozialdividende" oder als „negative Einkommensteuer" firmiert und Inländern ohne Bedürftigkeitsprüfung gezahlt werden soll, hoffen vor allem Bezieher staatlicher Transferleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) sowie ihre organisatorischen Netzwerke, die Bedürftigkeit und die bürokratische Gängelung durch das Jobcenter bzw. das Grundsicherungsamt überwinden zu können.
Sieht man genauer hin, überwiegen jedoch eindeutig die Nachteile: Es handelt sich beim BGE um eine alternative Leistungsart, die mit der Konstruktionslogik des bestehenden, früher als Jahrhundertwerk gefeierten Wohlfahrtsstaates bricht sowie seine ganze Architektur bzw. Struktur zerstören würde. Dieser basiert seit dem 19. Jahrhundert auf Sozialversicherungen, die Standardlebensrisiken (Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit) kollektiv absichern, sofern der versicherte Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber vorher entsprechende Beiträge gezahlt haben. Nur wenn dies nicht der Fall oder der Leistungsanspruch bei Arbeitslosigkeit erschöpft ist, muss man auf steuerfinanzierte Leistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld bzw. Sozialhilfe) zurückgreifen.
Das Gießkannenprinzip funktioniert nicht
Das bedingungslose Grundeinkommen soll den Armen nützen, ist aber nach dem Lebensmodell eines reichen Müßiggängers konstruiert und funktioniert nach dem Gießkannenprinzip. Auf ungleiche Einkommens- und Vermögensverhältnisse würde mit einer Geldzahlung in gleicher Höhe reagiert, obwohl Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss, soll es gerecht zugehen.
Außerdem stellt die Finanzierung des Grundeinkommens seine Befürworter vor ein Dilemma: Entweder erhält jeder Bürger das Grundeinkommen, unabhängig von seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In diesem Fall müssten riesige Finanzmassen bewegt werden, die das Volumen des heutigen Bundeshaushaltes (ca. 300 Mrd. Euro) um ein Mehrfaches übersteigen, die öffentliche Armut vermehren dürften und die Verwirklichung des BGE per se ins Reich der Utopie verweisen. Außerdem würde sich unter Gerechtigkeitsaspekten die Frage stellen, warum selbst Milliardäre vom Staat monatlich ein von ihnen vermutlich als "Peanuts" betrachtetes Zubrot erhalten sollten, während beispielsweise Schwerstbehinderte viel mehr als den für alle Bürger einheitlichen Geldbetrag viel nötiger hätten.
Alternativ bekommen wohlhabende und reiche Bürger das Grundeinkommen nicht bzw. bekommen es im Rahmen der Steuererhebung wieder abgezogen. Dann wäre es allerdings weder allgemein und bedingungslos. Auch würde die Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht entfallen, müsste doch in jedem Einzelfall herausgefunden werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen nicht durch (verdeckte) anderweitige Einkünfte verwirkt sind. Hinsichtlich seiner Kontrollfunktion träte das Finanzamt also an die Stelle des Jobcenters.
Arbeit bedeutet mehr als finanzielle Absicherung
Man kann die soziale Sicherung nicht von der Erwerbsarbeit entkoppeln, basiert Erstere doch auf Letzterer. Allenfalls können Teile der Bevölkerung leben, ohne zu arbeiten, aber nur so lange, wie das andere (für sie) tun und den erzeugten Reichtum mit ihnen teilen. Selbst wenn Erwerbslose durch ein Grundeinkommen materiell besser abgesichert wären, bliebe das Problem ihrer sozialen Ausgrenzung bestehen. Denn in einer Arbeitsgesellschaft hängen Lebenszufriedenheit, sozialer Status und Selbstwertgefühl an der Berufstätigkeit.