Arbeitskampf
Kollektive Maßnahmen (z.B. Aussperrung, wirtschaftlicher Boykott und Streiks) zur Störung des normalen Arbeitsablaufs durch Arbeitnehmer/-innen oder Arbeitgeber/-innen. Ziel ist die Durchsetzung von Forderungen in Bezug auf Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen.
Beamte/-r
Bezeichnet eine Person, die im öffentlichen Dienst (z.B. bei Bund, Land, Gemeinde) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Universität, Berufsgenossenschaftenetc.) steht und daher bestimmte Rechte und Pflichten hat. So ist man als Beamte/-r auf Lebenszeit unkündbar und erhält im Ruhestand eine Pension. Aufgrund des Treueverhältnisses zum Staat sind Beamte allerdings nicht streikberechtigt und zu Amtsverschwiegenheit verpflichtet.
Generalstreik
Bei einem Generalstreik legen große Teile der Bevölkerung eines Landes oder einer Region die Arbeit nieder, was weite Teile der Wirtschaft lähmen kann. Generalstreiks sind in Deutschland rechtswidrig, wenn sie politische Ziele verfolgen. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Italien sind Generalstreiks dagegen legitim, beispielsweise protestierten 2010 große Teile der französischen Bevölkerung gegen die geplante Rentenreform der Regierung.
Gewerkschaft
Bezeichnet eine auf Dauer angelegte Vereinigung von und für Arbeitnehmer/-innen, die unabhängig von Staat und Parteien agiert und auf freiwilliger Mitgliedschaft basiert. Ihr Ziel ist die Repräsentation der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Politik und Arbeitgebern/-innen sowie die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen der Arbeitnehmerschaft.
Friedenspflicht
Verpflichtet die Tarifparteien (Arbeitgeber/-innen und Gewerkschaften) dazu, auf Arbeitskampfmaßnahmen (wie z.B. Streiks) zu verzichten. Die Parteien sind dazu verpflichtet, Streiks stets (absolute Friedenspflicht) oder in Bezug auf tariflich geregelte Punkte (relative Friedenspflicht) zu unterlassen.
Politischer Streik
Als politisch gilt ein Streik, wenn Arbeitnehmer/-innen die Arbeit niederlegen, um politische Organe zu Maßnahmen zu bewegen. Sie gelten nicht als rechtmäßiger Streik im Sinne des Arbeitsrechts.
Streik
Kollektive und planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Zahl von Arbeitnehmer/-innen mit dem Ziel, den Zweck des Arbeitskampfes, wie z.B. höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen etc., zu erreichen.
Streikbrecher/-innen
Arbeitnehmer/-innen, die während des Streiks in einem bestreikten Betrieb arbeiten und sich nicht an einem ausgerufenen Streik beteiligen.
Streikgeld
Eine von den Gewerkschaften an ihre Mitglieder gezahlte finanzielle Unterstützung während eines Streiks. Gewerkschaften finanzieren sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge (ca. ein Prozent des Bruttomonatseinkommens) oder Spenden und erhalten keine staatlichen Zuschüsse.
Streikposten
Durch Gewerkschaften oder streikende Angestellte beauftragte Personen, die vor den Toren von bestreikten Betrieben aufgestellt werden, um Arbeitswillige (Streikbrecher) dazu zu bringen, sich am Streik zu beteiligen.
Tarifautonomie
Tarifautonomie meint, dass Arbeitgeber/-innenverbände und Gewerkschaften frei von staatlichen Eingriffen Vereinbarungen über Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen aushandeln und wieder aufkündigen können. Als Verhandlungspartner schließen sie z.B. überbetriebliche Tarifverträge ab.
Tarifvertrag
Schriftliche Vereinbarung zwischen tariffähigen Parteien (Vertreter/-innen der Arbeitgeber/-innenseite, Gewerkschaften) mit der Rechte und Pflichten geregelt und arbeitsrechtliche Normen festgelegt werden. Darin wird z.B. festgelegt, wie hoch das Entgelt ist, wie viele Urlaubstage es gibt etc.
Tarifverhandlung
Zwischen Vertretern der Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen stattfindende Gespräche mit dem Ziel, einen (Flächen-)Tarifvertrag umzusetzen..
Warnstreik
Auf kurze Zeit befristeter Streik, zu dem die Gewerkschaften während Tarifverhandlungen aufrufen können, nachdem die Friedenspflicht abgelaufen ist, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.
Wilder Streik
Ein Streik, der – häufig spontan – ohne die Unterstützung einer Gewerkschaft erfolgt und somit in Deutschland rechtswidrig ist. Allerdings können Gewerkschaften wilde Streiks auch nachträglich noch übernehmen und somit legitimieren.