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Streik: Was wissen Sie über die Gewerkschaften? | Streik | bpb.de

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Als Gewerkschaften bezeichnet man…

Erläuterung

Gewerkschaften sind nach Industriegruppen, Berufen oder nach politischen oder religiösen Richtungen gegliederte Vereinigungen von Arbeitnehmer/-innen zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Staat und den Arbeitgeber/-innen. Diese sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgeber-/innen sein.
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Das Recht von Beschäftigten, sich zu einer Gewerkschaft zusammenzuschließen, wird durch das Grundgesetz garantiert. Man bezeichnet dieses Recht als…

Erläuterung

In Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes wird die Koalitionsfreiheit garantiert, die Beschäftigten das Recht zusichert, sich auf freiwilliger Basis in Gewerkschaften zusammenzuschließen. Laut Bundesverfassungsgericht bedürfen Gewerkschaften der Streikfähigkeit, um verhandlungsfähig zu sein und dürfen daher auch zu Lohnkämpfen - in Form von Boykotts und Streiks aufrufen.
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Die zentrale Aufgabe von Gewerkschaften ist die Tarifpolitik. Tarifautonomie meint ...

Erläuterung

Tarifautonomie meint, dass Arbeitgeber/-innenverbände und Gewerkschaften (Koalitionen) frei von staatlichen Eingriffen Vereinbarungen über Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen aushandeln können. Als Verhandlungspartner schließen sie z.B. überbetriebliche Tarifverträge ab. Zu den Zielen der Gewerkschaften gehören z.B. die Durchsetzung höherer Löhne, besserer Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten.
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Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft…

Erläuterung

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist freiwillig und steht jedem offen. Auch Beschäftigte, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, dürfen sich an gewerkschaftlich organisierten Aktionen (Streiks etc.) beteiligen. Sie erhalten im Gegensatz zu Gewerkschaftsmitgliedern allerdings keinen gewerkschaftlichen Rechtsschutz und beziehen während eines Streiks auch keine finanzielle Unterstützung aus den Gewerkschaftskassen.
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist der größte gewerkschaftliche Dachverband in Deutschland. Gegründet wurde er…

Erläuterung

Der DGB wurde 1949 als Dachverband und politisches Sprachrohr mehrerer Einzelgewerkschaften in Westdeutschland gegründet. Zwar entstanden die ersten Gewerkschaften bereits um 1848/49, jedoch wurden sie kurz darauf wieder verboten. 1918 erlangten Gewerkschaften erstmals rechtliche Anerkennung in der Verfassung der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurden die Freien Gewerkschaften erneut zerschlagen. Erst nach Ende des 2. Weltkrieges wurden wieder neue Gewerkschaften gegründet.
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Als Gewerkschaften bezeichnet man…

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Gewerkschaften sind nach Industriegruppen, Berufen oder nach politischen oder religiösen Richtungen gegliederte Vereinigungen von Arbeitnehmer/-innen zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Staat und den Arbeitgeber/-innen. Diese sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgeber-/innen sein.

Das Recht von Beschäftigten, sich zu einer Gewerkschaft zusammenzuschließen, wird durch das Grundgesetz garantiert. Man bezeichnet dieses Recht als…

Erläuterung
In Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes wird die Koalitionsfreiheit garantiert, die Beschäftigten das Recht zusichert, sich auf freiwilliger Basis in Gewerkschaften zusammenzuschließen. Laut Bundesverfassungsgericht bedürfen Gewerkschaften der Streikfähigkeit, um verhandlungsfähig zu sein und dürfen daher auch zu Lohnkämpfen - in Form von Boykotts und Streiks aufrufen.

Die zentrale Aufgabe von Gewerkschaften ist die Tarifpolitik. Tarifautonomie meint ...

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Tarifautonomie meint, dass Arbeitgeber/-innenverbände und Gewerkschaften (Koalitionen) frei von staatlichen Eingriffen Vereinbarungen über Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen aushandeln können. Als Verhandlungspartner schließen sie z.B. überbetriebliche Tarifverträge ab. Zu den Zielen der Gewerkschaften gehören z.B. die Durchsetzung höherer Löhne, besserer Arbeitsbedingungen und mehr Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten.

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft…

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Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist freiwillig und steht jedem offen. Auch Beschäftigte, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, dürfen sich an gewerkschaftlich organisierten Aktionen (Streiks etc.) beteiligen. Sie erhalten im Gegensatz zu Gewerkschaftsmitgliedern allerdings keinen gewerkschaftlichen Rechtsschutz und beziehen während eines Streiks auch keine finanzielle Unterstützung aus den Gewerkschaftskassen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist der größte gewerkschaftliche Dachverband in Deutschland. Gegründet wurde er…

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Der DGB wurde 1949 als Dachverband und politisches Sprachrohr mehrerer Einzelgewerkschaften in Westdeutschland gegründet. Zwar entstanden die ersten Gewerkschaften bereits um 1848/49, jedoch wurden sie kurz darauf wieder verboten. 1918 erlangten Gewerkschaften erstmals rechtliche Anerkennung in der Verfassung der Weimarer Republik. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurden die Freien Gewerkschaften erneut zerschlagen. Erst nach Ende des 2. Weltkrieges wurden wieder neue Gewerkschaften gegründet.