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Vorratsdatenspeicherung Quiz: Was weißt Du über die Vorratsdatenspeicherung? Quiz: Pro und Contra? Wer steht wo und wieso? Quiz: Vorratsdatenspeicherung – Umsetzung und Kritik

VDS reloaded - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet

Netzdebatte Redaktion

/ 3 Minuten zu lesen

Der Bundestag hat heute mit einer deutlichen Mehrheit von 404 Stimmen zu 148 Gegenstimmen das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" verabschiedet.

Die Kritik an der VDS ist nicht neu. Bereist 2011 protestierten hier Jugendliche vor dem Brandenburger Tor gegen die Speicherung privater Nutzungsdaten. (CC, Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung von Digitale Gesellschaft Externer Link: Digitale Gesellschaft) Lizenz: cc by/2.0/de

Was beinhaltet das Gesetz?

Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten müssen Telefon- und Internetanbieter alle Verbindungsdaten ihrer Nutzer/-innen maximal zehn Wochen lang, die Standortdaten einen Monat lang, speichern. Die Daten sollen in der Strafverfolgung genutzt werden. Gespeichert werden die Rufnummern der jeweiligen Anschlüsse, der Zeitpunkt und die Dauer eines Anrufs und die IP-Adressen von Computern. Bei SMS wird außerdem der Inhalt der Nachricht gespeichert, da dieser direkt an die Stammdaten gekoppelt ist.

Reaktionen aus Medien, Politik und Gesellschaft

Wie wird das neue Gesetz in der öffentlichen Debatte aufgenommen? In diesem Beitrag geben wir eine Zusammenstellung aktueller Pressemeldungen sowie eine Auswahl an Statements von Befürwortern und Kritikern des Gesetzes.

Pressestimmen

Judith Horchert schreibt dazu bei Externer Link: SPIEGEL ONLINE: „Das ist sie also wieder. Trotz aller Kritik und aller Bedenken. […] Allen Fakten zum Trotz haben die Abgeordneten des Bundestags am Freitagmorgen wieder für die Vorratsdatenspeicherung (VDS) gestimmt. Dabei ist das schon einmal schiefgegangen.“

In einem Gastbeitrag bei Externer Link: ZEIT ONLINE äußert sich der Grünen-Politiker Malte Spitz besorgt und kritisch zu dem Thema: „Kein Abgeordneter kann sich heute noch herausreden. […] Sie sind sich aller Konsequenzen und Risiken bewusst. Und trotzdem wollen sie diesen massiven Grundrechtseingriff beschließen. […] Es liegt alles auf dem Tisch: die Wirkungslosigkeit, die Risiken, die Grundrechtseingriffe, die Missbrauchsanfälligkeit und die vielen Kritikpunkte unserer obersten Gerichte.“

Hinsichtlich einer möglichen Verfassungsklage gegen das Gesetz kommt Gigi Deppe von der ARD-Rechtsredaktion unter Externer Link: Tagesschau.de zu folgender Erkenntnis: „Für ein deutsches Gesetz ist aber erst mal das Bundesverfassungsgericht zuständig. Und das hat schon 2010 gesagt: Grundsätzlich ist Vorratsdatenspeicherung erlaubt. Weil das neue Gesetz sich aber stark an den Karlsruher Vorgaben orientiert, ist eher unwahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter es noch einmal komplett stoppen.“

Und Wolfgang Janisch bemerkt in der Online-Ausgabe der Externer Link: Süddeutschen Zeitung: "Die Behauptung, es gehe "nicht um die Inhalte der Telekommunikation", wie es in der Gesetzesbegründung heißt, ist nicht ganz zutreffend. Tatsächlich werden beim SMS-Verkehr nicht nur die Verbindungsdaten gespeichert, sondern auch die Inhalte."

Gegner/-innen und Befürworter/-innen aus Politik und Gesellschaft

Befürworter/-innen der Vorratsdatenspeicherung sehen darin eine Verbesserung der Strafverfolgungsmöglichkeiten. Justizminister Heiko Maas (SPD) steht hinter seinem Gesetzesentwurf - dieser sei verhältnismäßig und rechtlich einwandfrei. Der Externer Link: Bund deutscher Kriminalbeamten (BDK) sieht Nachbesserungsbedarf bei dem Gesetzesentwurf und fordert noch weitgehendere Möglichkeiten der Datenerhebung.

Datenschützer befürchten dagegen eine Gefahr für die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Die Organisation Amnesty International sieht in der Vorratsdatenspeicherung eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Zivilgesellschaft in Deutschland. In einem Externer Link: Interview auf 3sat erklärt Amnesty-Mitarbeiterin Lena Rohrbach, welche Folgen die VDS für die Arbeit ihres Verbands haben kann.

Und der Verein Digitalcourage e.V. kündigte auf seiner Externer Link: Webseite an, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen und sammelt hierfür bereits Unterschriften von Unterstützern.

Auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki versprach in einem Gespräch mit der Externer Link: Welt bereits vor der Abstimmung im Bundestag, mit einer persönlichen Klage Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz vorzugehen.

Was meint ihr zu dem Gesetzesentwurf? Wir sind gespannt auf eure Kommentare!

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