Keine Geschäfte mit dem Tod: Bundestag verabschiedet umstrittenen Gesetzentwurf zum assistierten Suizid
Nach einer knapp zweijährigen Debatte wurde am Freitag den 06.11. im Bundestag über eine Neuregelung des assistierten Suizids abgestimmt.
Ingesamt vier Entwürfe (einen kompakten Überblick dazu liefern
Dabei unterlagen die Abgeordnetem keinem Fraktionszwang, d.h. sie waren dazu angehalten frei nach eigenem Gewissen zu entscheiden. Externer Link: Der Entwurf sagt aus, dass Suizid und eine Beteiligung daran im Grunde straffrei bleiben. Vor allem Angehörige müssen keine strafrechtliche Verfolgung befürchten. Jedoch dürfe Beihilfe zum Suizid nicht zu einem "Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung" weiterentwickelt werden. Jegliche Bestrebungen dieser Art seien zu verhindern. Somit soll vermieden werden, dass die Sterbehilfe den Status einer Routinebehandlung einnimmt.
Den Gesetzentwurf können Sie Externer Link: hier nachlesen.
Kritiker des Entwurfs wie der Sterbehilfeverein Dignitas bemängeln derweil vor allem unklare Definitionen in dem Entwurf, etwa des Begriffs "geschäftsmäßig". Damit sollen nach Auffassung der Verfasser/-innen des Entwurfs professionalisierte Angebote, wie z.B. die der Sterbehilfevereine, unterbunden werden. Kritiker befürchten jedoch, dass diese Eingrenzung in möglichen Verfahren auch Ärtzinnen und Ärzte kriminalisieren könnte, die wiederholt dem Sterbewunsch ihrer Patient/-innen nachgekommen sind. Erste Klagen gegen den Entwurf sind Externer Link: bereits angekündigt.
Pressestimmen zum Entschluss
Auch in den Medien fielen die Reaktionen auf das Ergebnis der Abstimmung sehr unterschiedlich aus.
Eine überfällige Entscheidung
Der Bundestage habe eine "längst überfällige Grenze gezogen", meinte etwa Daniel Deckers in seinem Kommentar für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der Suizid und auch die Beihilfe blieben weiterhin straffrei, ledglich jenen Organisationen und Personen die es darauf angelegt hätten "gezielt und wiederholt bei der Verwirklichung eines Todeswunsches zu helfen" würde ein Riegel vorgeschoben. Angesichts des zunehmenden gesellschaftlichen Drucks der auf alten und kranken Menschen lastet sei dies ein wichtiges Zeichen. Externer Link: Weiterlesen
Bitterer Schluss einer ernsthafen Debatte
Die Regelung soll Klarheit schaffen – doch jetzt wird es erst richtig kompliziert. Dieser Ansicht ist Martin Mair vom MDR in seinem Kommentar auf tagesschau.de. Die 'geschäftsmäßige' Sterbehilfe zu verbieten sei zunächst richtig, jedoch sei der Begriff mehr als schwammig. "Gerichte werden nämlich klären müssen, was geschäftsmäßig heißt: Darf ein Arzt einmal, zweimal oder fünfmal einem Patienten beim Sterben helfen? Wann wird daraus ein Geschäft?". Mair fürchtet weiter, dass "die Folgen dramatisch sind: Ärzte - schon jetzt über die bis dato geltende Rechtslage selten gut informiert - werden weiter verunsichert". Externer Link: Weiterlesen
#1 Oktober 2015 - Kalifornien erlaubt ärztlich assistierten Suizid
Mit Kalifornien hat ein weiterer US-Staat die ärztlich assistierte Sterbehilfe legalisiert. Gouverneur Jerry Brown unterschrieb das umstrittene Gesetzt trotz erheblichen Widerstands verschiedener religiöser und zivilgesellschaftlicher Gruppierungen, wie z. B. dem Verband Externer Link: Californians Against Assisted Suicide.