Nach der Orientierungsdebatte im November 2014 wurden Anfang Juli in erster Lesung vier Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe vorgestellt, eine zweite und dritte Lesung folgt im November. Dann soll fraktionslos entschieden werden. Der kleinste gemeinsame Nenner aller bisher existierenden Entwürfe: Geschäftsmäßige Suizidbeihilfe soll verboten werden.
Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (CDU) plädieren in ihrem Externer Link: Gesetzentwurf für ein generelles Verbot der Sterbehilfe - sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Angehörige der Suizidenten. Wer Sterbewillige dennoch beim Suizid unterstützt, soll mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Die Gruppe um Petra Sitte (Die Linke) und Renate Künast (Die Grünen) Externer Link: schlägt hingegen vor, dass Ärzt/-innen und Vereine, die sich lediglich ihre Unkosten erstatten lassen, weiterhin straffrei Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, sofern die/der Sterbewillige vorher ausführlich beraten wurde, volljährig ist und frei verantwortlich handelt. Bis zu drei Jahren Haft soll allerdings denjenigen drohen, die geschäftsmäßige Sterbehilfe leisten. Damit soll Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte geschaffen und Missbrauch verhindert werden.
Rechtssicherheit für Ärzt/-innen, die sich derzeit noch in einer rechtlichen Grauzone bewegen, fordert auch Peter Hintze (CDU) in seinem Externer Link: Gesetzentwurf. Er möchte das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend ändern, dass es Ärzt/-innen ausdrücklich erlaubt ist, unheilbar Kranken beim Freitod zu helfen.
Die überfraktionelle Gruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) Externer Link: möchte geschäftsmäßige Sterbehilfe ebenso verbieten wie Ärztinnen und Ärzten, die wiederholt Suizidbeihilfe leisten.