Ein fauler Kompromiss
Mit Einführung der Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung wird der schwierige Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit versucht. Trotz reduzierter Daten, Speicherfristen, und Richtervorbehalt bleibt die Vorratsdatenspeicherung eine anlasslose Überwachung der Kommunikation der Bürger in der digitalen Welt. Die Leitlinien sind ein fauler Kompromiss, dessen Tragfähigkeit zweifelhaft ist, sowohl technische als auch rechtliche Fragen bleiben in den Leitlinien unbeantwortet und die Unsicherheit für die Unternehmen bleibt weiter bestehen. Auch der Eingriff in die Grundrechte der Bürger und die damit verbundenen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem bisher nicht belegten Effektivitätsgewinn bei der Strafverfolgung.
Unternehmen werden alleine gelassen
Bei der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen ist der technische und finanzielle Aufwand, sowie die Realisierbarkeit der Implementierung derzeit noch nicht absehbar. Hier werden die Unternehmen alleine gelassen. Insbesondere für die kleinen und mittleren Anbieter von TK-Dienstleistungen kann dies einen erheblichen Aufwand bedeuten. Deshalb ist, sollte die Ausgestaltung eines Gesetzes kommen, eine deutlich schärfere Klarheit gefordert. Es bleibt aber sowieso fraglich, ob der erneute Versuch der Einführung der Vorratsdatenspeicherung überhaupt den Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichtes genügt. Diesmal gilt es die Verfassungsmäßigkeit eindeutig vor der Umsetzung und Implementierung der Vorratsdatenspeicherung zu prüfen. Sonst werden die Unternehmen erneut finanziell belastet, ohne eine legitime gesetzliche Grundlage und es wird erneut Technik zur Vorratsdatenspeicherung von der Wirtschaft aufgebaut, die anschließend direkt wieder verschrottet werden muss.