Debatte über die Vorratsdatenspeicherung neu entfacht
Nachdem die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in den vergangenen Wochen etwas abgekühlt war, kam nach einem Interview mit Vizekanzler und SPD-Parteichef Sigmar Gabriel im Deutschlandfunk neuer Schwung in die Debatte.
.Externer Link: @sigmargabriel (Externer Link: @spdde): "Externer Link: #VDS kann durch schnellere Aufdeckung von Straftaten helfen, die nächste zu verhindern." Externer Link: pic.twitter.com/36Vxn07Yw3
— Deutschlandfunk (@DLF) Externer Link: March 15, 2015
Gabriel hatte sich zunächst noch zurückhaltend zu einer möglichen Wiedereinführung der Speichermaßnahmen geäußert, sprach sich im Deutschlandfunk nun allerdings deutlich für eine zeitlich begrenzte Vorratsdatenspeicherung aus. Konkret fordert Gabriel Internetproivder zu verpflichten, Verbindungsdaten für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Nur unter strengen Auflagen und mit richterlichem Beschluss sollen die Daten von Ermittlungsbehörden angefragt werden können.
Justizminister Heiko Maas, ebenfalls SPD, will seinerseits nach wie vor nichts von einem deutschen Alleingang wissen. Auch SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi stand der Vorratsdatenspeicherung bisher kritisch gegenüber.
.Externer Link: @spdde -Generalsekretärin Fahimi für Vorratsdatenspeicherung unter Auflagen. Externer Link: #VDS Externer Link: http://t.co/NXBG2kvbP4 Externer Link: pic.twitter.com/SN8a0URqgQ
— Deutschlandfunk (@DLF) Externer Link: 16. März 2015
Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (2010) und des Europäischen Gerichtshofes (2014) wurde die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und später auch in einigen weiteren europäischen Ländern außer Kraft gesetzt.
Aussteiger und Alleingänger
Zu den jüngsten Aussteigern zählen die Niederlande. Der Oberste Gerichtshof in Den Haag entschied in der vergangenen Woche, Externer Link: dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens verstößt. Das Gericht kippte das entsprechende Gesetz, die Vorratsdatenspeicherung ist somit auch in den Niederlanden Geschichte. Nur wenige Tage später setzte auch das bulgarische Verfassungsgericht die 2010 in Bulgarien eingeführte Vorratsdatenspeicherung Externer Link: außer Kraft.
Das Europäische Parlament Externer Link: gab derweil bekannt, dass es keine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene plane. Das wiederum ebnet den Weg für nationale Alleingänge, wie der Europarechtsexperte Prof. Georg Jochum auf Nachfrage von Netzdebatte bestätigt: "Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichtig. Damit besteht derzeit keine Regelung auf europäischer Ebene, die Mitgliedstaaten bindet. Damit können die Mitgliedstaaten eine eigene, nationale Regelung erlassen. Ein deutscher Alleingang ist möglich. Falls eine neue Richtlinie beschlossen wird, müsste die deutsche Regelung angepasst werden."
Kritiker wie der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner weisen vor allem darauf hin, dass eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ohne Grundlage einer europäischen Richtlinie gegen den Koalitionsvertrag verstoße. Das, so Jochum, sei allerdings vor allem eine poitische Frage."Koalitionsverträge sind rechtlich nicht bindend, weil die Parteien eine solche rechtliche Bindung nicht wollten. Denn ansonsten würde ein Richter am Amtsgericht Tiergarten die Zweifelsfragen der deutschen Regierungspolitik entscheiden." Sowohl rechtlich als auch politisch wäre ein deutscher Alleingang in Sachen Vorratsdatenspeicherung zur Zeit denkbar. Ob ein solcher Entschluss allerdings auf Zustimmung unter den Bürgerinnen und Bürgern trifft, ist weiterhin fraglich.