Gegner der Vorratsdatenspeicherung (VDS) haben im Laufe der Jahre alles getan, um die Bevölkerung zu verunsichern: Da wird "auf Vorrat" gespeichert, damit die Sicherheitsbehörden das Gespeicherte jederzeit, aus jedem Anlass, gegen jeden verwenden können. Externer Link: Anlasslose Massenüberwachung nennt sich das dann, wahlweise auch Externer Link: Totalüberwachung. Mit der VDS werde es nicht getan sein – 1984 lässt grüßen. Die Medien spielen bis heute mit: Sei es aus Unwissenheit, oder eigener Überzeugung. Teils sicher auch, damit die relativ jungen Ressorts "Digitales", "Netzwelt" etc. auch mal Politik machen konnten.
Verdrehte Tatsachen und Schreckgespenster
Die Sicherheitsbehörden ihrerseits leiden bis heute in dieser Debatte unter zwei generellen Dilemmata: Ihrer mehr als Externer Link: mangelhaften Wahrnehmbarkeit in der digitalen Welt im Besonderen und ihrer aus unterschiedlichsten Gründen überwiegend miserablen Medienarbeit. Sehenden Auges hat man auf allen Ebenen hingenommen, dass die Deutungshoheit über eine Debatte, die professionell, also mit den Sicherheitsbehörden, hätte geführt werden müssen, denjenigen überlassen blieb, die - man muss es so deutlich sagen - im Regelfall keine Ahnung hatten, wovon sie reden.
Im Ergebnis entwickelte sich die "Vorratsdatenspeicherung" für die öffentliche Wahrnehmung weitgehend unwidersprochen zum Schreckgespenst "Big Brother is watching you" – und die Angst davor kann man grundsätzlich auch niemandem übel nehmen.
Aber es handelt sich genau darum: Ein Gespenst! Bei näherem Hinsehen entzieht es sich jeglicher Logik und widerspricht der allgemeinen Vernunft. Eigentlich können nur die daran glauben, die es nicht besser wissen wollen oder können. Ein Märchen, tausendfach dupliziert, ausgeschmückt und weiterverbreitet.
Was also ist die "Vorratsdatenspeicherung" wirklich?
Andy Neumann vom Bundesverband der Kriminalbeamten empfindet die Warnungen vor Überwachung und Generalverdacht als unberechtige Panikmache.
Ein Erklärungsversuch
Die Polizei (wir erinnern uns: seit Jahrzehnten ungebrochen Externer Link: weit oben in der Vertrauensskala) hat zwei wesentliche Aufträge: Gefahren zu vermeiden (Prävention) und Straftaten aufzuklären (Repression). Das tut sie auf der Basis rechtlicher Grundlagen, die sich u.a. aus der Strafprozessordnung oder den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder ergeben. Diesen Rechtsgrundlagen kann jeder deutsche Bürger, z.B. per Mausklick, exakt entnehmen, was genau die Polizei unter welchen Voraussetzungen tun darf. Im Umkehrschluss heißt das: Was dort nicht steht, darf sie auch nicht! Die Worte "Totalüberwachung" oder "anlasslos" sowie Maßnahmen gegen "Massen" sucht man dort vergeblich.
Paradoxe Rechtslage
Unter den polizeilichen Bedarf fällt die Notwendigkeit, bestimmte Daten zu erheben, die man zur Aufgabenerledigung benötigt (nicht die, die man gerne hätte!). Das kann der Halter eines Fahrzeugs sein, der Inhaber eines Bankkontos, der Mieter einer Wohnung, der Nutzer eines Mobiltelefons oder einer IP- Adresse. Die Rechtsgrundlagen für derartige Datenabfragen variieren – unter anderem, weil einige einen schwereren Eingriff in die Grundrechte des/der Betroffenen darstellen als andere: Mein Kfz-Kennzeichen ist z.B. nicht so vertraulich wie die Internetseiten, auf denen ich surfe.
Früher speicherten Telefon- und Internetprovider neben den reinen "Bestandsdaten" (wer ist Kunde/-in, Anschrift, Bankverbindung etc.) solange es zu Abrechnungszwecken notwendig war, auch die sogenannten "Verbindungsdaten". Also: Wann hat der/die Kunde/-in wie lange mit welchem Anschluss telefoniert, wie viele Gesprächseinheiten waren es, wie teuer war also das Gespräch? Nicht weniger, aber auch nicht mehr! Die Inhalte dieser Gespräche kann man nicht rückwirkend überwachen. Was an dem Paradoxon nichts ändert, dass eine Telefonüberwachung (also die inhaltliche Überwachung der Gespräche) rechtlich wie technisch nach wie vor möglich ist und bleibt. Das dürften Betroffene vermutlich als erheblich tieferen Eingriff in die Privatsphäre empfinden, als die Erhebung rückläufiger Verbindungsdaten.
Täter kommen ungeschoren davon
Dem schärfsten Kritiker muss einleuchten, aus welchem Grund solche Verbindungsdaten für die Polizei wichtig sein könnten! Man nehme das Beispiel "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU): Nur zu gern hätte man gewusst, mit wem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in ihren letzten Stunden vielleicht noch telefoniert haben. Wen Beate Zschäpe angerufen hat, in den Tagen, an denen sie auf der Flucht war. Möglich waren und sind solche Feststellungen in Deutschland nicht. Es bleibt also dem Zufall überlassen, ob die Polizei in ihrem konkreten und begründeten Bedarfsfall, ausgestattet mit den notwendigen Rechtsgrundlagen, mit einer Daten-Anfrage beim Provider Erfolg hätte oder nicht. Meistens hat sie das nicht. Das BKA hat dazu 2012 eine interne Erhebung vorgenommen, mit dem Resultat, dass Telekommunikationsfirmen der Polizei auf 82 Prozent ihrer Ersuchen gar keine oder nur eine teilweise Auskunft geben, weil sie die Daten nicht mehr haben. In bis zu 85 Prozent dieser Fälle gab es keine anderen Ansätze für Ermittlungen oder, um es deutlicher zu sagen: Externer Link: Die Täter kamen ungeschoren davon. Man kann dieses Risiko tragen wollen, darf aber nicht von der Polizei erwarten, dass sie das tut!
Vertrauen in die Behörden, klare Anforderungen an Provider
Um diesen Zustand zu ändern, wären zwei Dinge notwendig:
Eine gesetzliche Verpflichtung der Provider, die Verbindungsdatensätze für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.
Die Verabschiedung klarer, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes erfüllender, Rechtsgrundlagen, damit die Sicherheitsbehörden auf diese Daten zugreifen zu können, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Der Rest war und ist Geplänkel, Stimmungsmache, und hat mit den Fakten nicht viel zu tun. Mit Hirngespinsten wie "verfassungswidrig" (auch die Urteile des BVerfG du des EuGH lassen sich, im Wortlaut wie auch in Zusammenfassungen, jederzeit per Mausklick finden und einsehen), selbst Externer Link: mit faulsten Tricks wie dem Bezug auf BKA-Studien, die es nie gab, verunsichert man die Bevölkerung seit Jahr und Tag.
Dabei muss sich jeder nur drei einfache Fragen stellen:
Vertraue ich der Polizei?
Möchte ich, dass Provider verpflichtet sind, ihre Verbindungsdaten für einen bestimmten Zeitraum (meist gefordert werden bis zu sechs Monate) zu speichern?
Will ich, dass die Polizei auf diese Daten zugreifen kann, wenn Sie diese braucht und dabei auf Basis geltenden (und zwingend zu schaffenden!) Rechts handelt?
Ich lade Sie, liebe Leser/-innen, dazu ein, sich selbst eine Antwort zu geben – und nicht, anderen Leuten die Antwort für Sie zu überlassen.