Faktenkarten mit den wichtigsten Infos über die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung in Kurzform.
Unsere Umfrage: Ja, nein, vielleicht. Wollen wir die Vorratsdatenspeicherung?
Nachgefragt beim Deutschen Richterbund: Ist die Vorratsdatenspeicherung juristisch denkbar?
Vorratsdatenspeicherung im europäischen Vergleich: Eine Infografik.
Madrid 2004, London 2005, Paris 2015: drei Terroranschläge in Europas jüngerer Geschichte. Politisch hatten die Attentate meist ähnliche Konsequenzen: mehr Sicherheitsvorkehrungen, strengere Anti-Terror-Gesetze, mehr Befugnisse für Sicherheits- und Geheimdienstbehörden. Die Debatte über das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit wirft seither nicht zuletzt in Deutschland die Frage auf, wie wir als Gesellschaft mit Risiken umgehen wollen.
Eine für alle ?
2006 beschloss das EU-Parlament zum ersten Mal eine Externer Link: verbindliche Richtlinie, um die Vorgaben zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu regeln. Der Zugriff auf Externer Link: die Daten sollte die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten erleichtern und dazu beitragen, Verbrechen frühzeitig zu verhindern, oder rückwirkend besser aufklären zu können. Telefonnummern, Gesprächsdauer, Aufenthaltsort, Mailverkehr, Browserverlauf und Google-Suchanfragen, IP-Adressen, Namen, Anschriften, Konto- und Bonitätsauskünfte: Die Daten, die von Internet- und Telefonanbietern gespeichert werden sollten, waren so vielfältig, wie die Reaktionen der Mitgliedsstaaten auf die Verordnung.
Manche Länder - Schweden oder Rumänien etwa - lehnten die Verordnung ab und riskierten eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Andere - unter ihnen Deutschland, Frankreich und Großbritannien - setzten die Richtlinie mehr oder weniger zügig um, was zu sehr unterschiedlichen Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger führte.
Zehn Jahre, zwei Urteile und ein Attentat
Heute, knapp zehn Jahre, zwei Gerichtsurteile und einen Anschlag später, ist die Vorratsdatenspeicherung keinesfalls zur Europäischen Norm geworden, so wie es die Richtlinie damals vorgesehen hatte. Das Externer Link: Bundesverfassungsgericht erklärte die Richtlinie in Deutschland 2010 für Externer Link: verfassungswidrig. Das entsprechende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde noch im gleichen Jahr außer Kraft gesetzt.
Der Europäische Gerichtshof Externer Link: folgte dem Urteil im Jahr 2014 und entschied, dass die Richtlinie von 2006 in ihrer jetzigen Form gegen die EU Menschenrechtscharta verstößt. Externer Link: Österreich, Slowenien und Rumänien schafften die entsprechenden Gesetze im vergangenen Jahr bereits ab.
Kritiker verweisen auf diese Urteile, um einer erneuten Diskussion über die VDS zuvorzukommen. Es gibt allerdings auch jene die der Ansicht sind, dass das Speichern von Bestandsdaten unter anderen Umständen durchaus möglich und rechtlich unbedenklich wäre.
Ja, nein, vielleicht
An der Vorratsdatenspeicherung und dem Dilemma, für das sie steht, scheiden sich also die Geister. Die einen wollen sie, denn sie ist ein kraftvolles Werkzeug vor allem zur Aufklärung, aber auch zur Verhinderung von Verbrechen. Damit leiste sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Gerechtigkeit in der Gesellschaft und dazu ist der Staat verpflichtet.
Die anderen fürchten, dass ein Rütteln an unseren Grundrechten ein Einfallstor für immer weitreichendere Einschränkungen von Privatsphäre und Anonymität bedeuten würde. Man müsse ein gewisses Risiko akzeptieren, um unsere Grundwerte zu verteidigen und eine Spaltung der Gesellschaft zu verhindern.