Wenn es nach Industrie und Wirtschaft geht, werden Produktionsprozesse in Zukunft immer stärker automatisiert. Droht die "menschenleere Fabrik"?
Die "menschenleere" Fabrik droht nicht, es gibt sie sehr häufig schon. An vielen Plätzen in der Produktion sind Menschen (automatisierten) Maschinen gewichen – in den meisten Fällen waren das schlecht bezahlte, monotone, körperlich anstrengende und nicht selten krank machende Arbeitsplätze. In solchen Fällen ist der Ersatz durch Maschinen ein Segen. Die spannenden Fragen, die sich heute stellen, sind: Was passiert mit spezialisierten Facharbeitern, wenn ein 3D-Drucker die Serienfertigung ersetzt? Wie sieht es aus in den Büros? Verschwindet das "klassische" Büro? Und wenn ja, wohin?
Heißt das, die nächste Automatisierungswelle trifft stärker die Büros, als die Fabrik?
Es gibt Hinweise aus Wissenschaft und Forschung, die genau das prognostizieren. Besonders betroffen sein werden Routine-Tätigkeiten mit hohem Anteil an standardisierten Aufgaben – von der Finanzbuchhaltung bis hin zur Dokumentenverwaltung. Das heißt: ein nicht unerheblicher Teil an mittleren Qualifikationsniveaus wird durch Computer ersetzt werden. Der Hintergrund ist, dass Computer, die solche Aufgaben bewältigen können, in den letzten Jahren sehr viel leistungsfähiger und sehr viel billiger geworden sind. Sobald Technik billiger und leistungsfähiger wird, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie menschliche Arbeit ersetzt.
Der extreme Fortschritt in der Informationstechnik, kombiniert mit dem Internet, forciert aber noch andere Entwicklungen: Nicht die Arbeit selbst verschwindet, sondern feste Arbeitsorte und feste Arbeitsplätze. Beschäftigte, die für ihre Arbeit hauptsächlich ihren Kopf, einen Computer und einen Internetzugang benötigen, können prinzipiell überall und jederzeit arbeiten. Das mobile Arbeiten ist heute schon weiter verbreitet, als man denkt. Ein weiterer, noch relativ junger Trend ist, Arbeiten über das Internet (meist über spezielle Onlineplattformen) öffentlich auszuschreiben. Komplexe Aufgaben werden dabei vor der Ausschreibung in kleine Teilpakete zerlegt. Für die Bearbeitung dieser "Pakete" kann sich jeder, der einen Internetzugang hat, bewerben. Diese Verlagerung von Tätigkeiten aus dem Betrieb heraus mit dem Ziel der Kostenersparnis nennt sich Outsourcing. Da diese neue, internetbasierte Form der Verlagerung weltweit und an eine (meist) unbestimmte Menge (Crowd) gerichtet ist, wird sie auch Externer Link: "Crowdsourcing" genannt. Die Arbeitsform: Externer Link: Crowdworking. Welche Wirkmechanismen und Auswirkungen diese Entwicklung hat, wissen wir jetzt noch nicht.
Was bedeuten diese Entwicklungen für die Arbeit der Gewerkschaften? Brauchen wir etwa eine gewerkschaftliche Netzpolitik?
Erst einmal müssen wir sehr genau hinsehen und begreifen, was hier passiert. Denn die unterschiedlichen Entwicklungen sind einerseits Teil einer generellen Umwälzung von Arbeit und Gesellschaft, benötigen aber andrerseits differenzierte Strategien. Wenn es zum Beispiel darum geht, dass Tätigkeiten von Computern übernommen werden, also Arbeitsplätze wegzufallen drohen, dann ist unter anderem Prävention gefragt durch eine sehr gute Bildung und Ausbildung und – vor allem – durch ständige Weiterbildung.
Wenn die Arbeit nicht verschwindet, aber in ganz andere Formen schlüpft, wie bei den Beispielen "Mobiles Arbeiten" und "Crowdworking", dann müssen wir gemeinsam mit den betroffenen Beschäftigten schauen: Wo liegen die Chancen für bessere Möglichkeiten, Arbeit und Privatleben zu vereinbaren, für die Entlastung von schwerer körperlicher Arbeit, mehr Freiheiten, etc.? Diese Chancen wollen wir natürlich nutzen und nach Möglichkeit ausbauen. Und wir müssen uns um die Risiken kümmern. Arbeiten rund um die Uhr – auch in der Freizeit z.B. – oder Arbeiten unterhalb des Mindestlohns, ohne Schutz und Absicherung (wie das derzeit beim Crowdworking der Fall ist), da sind wir als Gewerkschaften gefordert. In den Betrieben und Unternehmen, wo wir auf Grundlage des Tarifrechts und der Mitbestimmungsgesetze mitwirken, gelingen uns in der Regel vorteilhafte Regelungen im Interesse der Beschäftigten. Unser Ziel ist es, die Rechte, die wir in der analogen Arbeitswelt mit den Beschäftigten erarbeitet haben, in die "digitale (Arbeits-)Welt" zu übertragen.
In den 70er und 80er Jahren gab es mal ein Projekt zur "Humanisierung der Arbeit". Was steckt dahinter und wäre das bald wieder angebracht?
Es gab ab Mitte der siebziger Jahre bis 1989 ein staatliches Forschungsprogramm mit dem Titel "Humanisierung des Arbeitslebens" (HdA). Es hatte zum Ziel, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in vielerlei Hinsicht zu verbessern: beim Gesundheitsschutz, Verringerung der psychischen Belastungen, mehr Raum für selbstbestimmtes Arbeiten und Persönlichkeitsentwicklung. hatten an diesem Programm einflussreichen Anteil – sowohl in der wissenschaftlichen Begleitung als auch in der praktischen Umsetzung in Betrieben.
Ab 1989 gab es mit kurzen Unterbrechungen Folgeprogramme, die aber nicht mehr so umfassend waren wie HdA und eher Einzelaspekte im Blick hatten. Nun hat die Bundesregierung ein neues und sehr umfassendes Forschungsprogramm zur Externer Link: "Zukunft der Arbeit" aufgelegt. Hier geht es um Erforschung und Bewertung neuer Trends und Arbeitsformen – Stichwort: "Digitalisierung der Arbeit" – und der Auswirkungen auf Beschäftigte und Beschäftigtengruppen. Auch hier sind die Gewerkschaften intensiv eingebunden und wir wollen die Chance ergreifen, die dieses Programm birgt: Durch gezielte Forschung eine gute Grundlage zu schaffen, die neuen Bedingungen aktiv mitzugestalten – im Sinne einer guten und zukunftsfähigen Arbeit für die Beschäftigten.
In einer vollautomatisierten, vernetzten Arbeitsumgebung werden jede Menge Daten über uns erhoben. Wie schätzen Sie die Gefahr des überwachten Arbeitsplatzes ein? Wächst der Effizienzdruck der Arbeitnehmer/-innen, wenn man sie immer und überall kontrollieren kann?
Es werden in den Betrieben eine Fülle von personenbezogenen Daten erhoben und es kommen immer neue hinzu; zum Beispiel im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Das gesetzliche Datenschutzrecht gilt natürlich auch in den Betrieben. Und unsere Betriebsräte achten akribisch auf die Einhaltung. Wir sind allerdings der Auffassung, dass dieses Gesetz für die betriebliche Praxis keinen ausreichenden Schutz bietet. Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer/-innen gibt es nun einmal ein spezielles Abhängigkeitsverhältnis. Die IG Metall schlägt zum Beispiel vor, dass technische Voreinstellungen in der Software programmiert werden, damit Daten automatisch gelöscht werden. Wir fordern seit langem ein angemessenes Gesetz für den Arbeitnehmerdatenschutz, das die Persönlichkeitsrechte und die Würde der Menschen als Arbeitnehmer sichert. Wenn jemand im Vertrieb arbeitet und mit dem Firmenfahrzeug unterwegs ist, ist nicht nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber Zugriff auf das Bewegungsprofil hat. Wir wollen Regelungen, damit (personenbezogene) Daten unter keinen Umständen zur (Leistungs-)Kontrolle genutzt werden dürfen.