Das Faxgerät gilt gerade in Kreisen netzaffiner Nutzer/-innen eigentlich als veraltete Technik. Ein ungeahntes Revival erlebte es jedoch Anfang April, als Internetaktivisten der Kampagne Externer Link: Save the Internet dazu aufriefen, per Faxnachricht für einen Erhalt der Netzneutralität in Europa einzutreten. Daraufhin prasselten mehr als 20.000 Protestfaxe auf die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ein – kurz bevor sie über den Verordnungsentwurf zur Schaffung eines "europäischen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation" abstimmten. In diesem sahen die Aktivisten das Prinzip eines freien Internets gefährdet, das alle Datenströme unabhängig von Inhalt und Herkunft gleich behandelt, sich also neutral verhält.
Verordnung oder Richtlinie – was ist der Unterschied?
Damit versuchten die Aktivisten Einfluss auf ein mächtiges gesetzgeberisches Instrument der EU zu nehmen: Denn tritt eine Verordnung in Kraft, gilt sie verbindlich für alle Mitgliedstaaten. "Durchgriffswirkung" nennen Juristen das. Darin unterscheidet sich eine Verordnung von der Richtlinie, die eher eine Art Handlungsempfehlung an die EU-Länder ist.
Wie mächtig Verordnungen sind, zeigt sich daran, dass sie sogar Vorrang vor nationalem Recht haben. Die Mitgliedsländer müssen sich zugunsten der Einheitlichkeit einer Verordnung beugen, nationale Gesetze verlieren ihre Gültigkeit. Deutschland darf eine Verordnung also nicht eigenmächtig anpassen oder nur Teile davon umsetzen. Beschließt die EU also eine Verordnung, die auch die Netzneutralität regelt, Externer Link: gilt sie für alle Mitgliedsländer ohne Ausnahme.
Aktuell sind die Mitgliedstaaten selbst verantwortlich für die Regulierung in diesem Themenfeld. Wie in vielen anderen EU-Ländern ist auch in Deutschland die Netzneutralität bisher nicht gesetzlich verankert und nur punktuell geregelt. Eine EU-weite Verordnung könnte also Klarheit schaffen, wo schwammige und lückenhafte Regelungen wie Paragraph 41a des Externer Link: Telekommunikationsgesetzes bisher Rechtssicherheit verhindern.
Regeln, die für alle gelten, sind schwierig durchzusetzen
Das Internet überschreitet mit seiner technischen Struktur die Grenzen von Nationalstaaten. Das hat allerdings nicht zur Folge, dass es wie so oft behauptet ein rechtsfreier Raum ist. Nationalstaaten versuchen durchaus, Regeln zu definieren, die innerhalb ihres Landes gelten sollen. Am deutlichsten zeigt sich das in Ländern, die das Internet streng zensieren. China etwa Externer Link: schirmt seine Bürger durch die "Great Firewall" von bestimmten Inhalten ab, soziale Netzwerke wie Facebook sind verboten. Nationales Recht im Internet durchzusetzen ist aber wegen eines grenzüberschreitenden Datenflusses zumindest kompliziert. Deshalb ist es sinnvoll, Regeln auf einer möglichst hohen Ebene festzusetzen. Das wird der globalen Struktur des Netzes am ehesten gerecht.
Der Entwurf der zuständigen EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, schnürt dabei ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Die Verordnung regelt nicht nur Netzneutralität: auch Roaming-Gebühren sollen abgeschafft werden. Letzteres dürfte Verbraucher freuen, da Telefonieren im Ausland billiger wird. In den Passagen zu Netzneutralität sahen Netzaktivisten allerdings lediglich die Wünsche der Netzbetreiber verwirklicht. Diese wollen mehr Geld von den Anbietern datenintensiver Angebote wie zum Beispiel Youtube. So entstehe aber ein Internet der zwei Klassen, befürchteten Kritiker des Entwurfs. Für die Internetprovider wäre das ein lohnendes Geschäft. Für sie entstünde ein zweiseitiger Markt. Sie bekämen nicht mehr nur Geld vom Kunden, der für seinen Internetanschluss zahlt – sondern auch noch von den Anbietern der Inhalte, die für eine schnelle, fehlerfreie Bereitstellung in guter Qualität zahlen. Kritiker befürchten, dass vor allem kleinere Unternehmen, die auf dem Markt Fuß fassen wollen, unter diesen Bedingungen leiden könnten, da sie sich die Preise für die schellen Umleitungen nicht leisten können.
Ein erster Etappensieg für die Aktivisten
In der entscheidenden Abstimmung des EU-Parlaments Anfang April setzten sich schließlich die Kritiker durch: Die Parlamentarier stimmten aus Sicht der Netzaktivisten entscheidenden Änderungsanträgen zu. So sollen so genannte spezialisierte Dienste nur unter speziellen Umständen bevorzugt werden – und auch nur dann, wenn die Internetverbindung insgesamt nicht beeinträchtigt wird. In dieser veränderten Version geht der Entwurf nun an den Rat der Europäischen Union, oft einfach EU-Ministerrat genannt. Über den Rat kann Deutschland nochmal direkten Einfluss auf die Verordnung nehmen. Denn wie jedes Land entsendet Deutschland einen Vertreter der deutschen Regierung in den Rat.
Der EU-Gesetzgebungsprozess ist langwierig: Die Verordnung tritt Externer Link: frühestens Ende 2014 in Kraft. Die deutsche Regierung hat sich dennoch schon auf die neue Situation eingestellt: Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD zwar als Regierungsziel festgehalten, für ein offenes und freies Internet eintreten zu wollen. Allerdings verweisen sie bereits auf die europäische Ebene, auf der eine Regelung stattfinden solle. Auf eigene Faust tätig zu werden lohnt sich angesichts der Bestrebungen der EU für Deutschland einfach nicht mehr. Denn ein deutsches Gesetz für Netzneutralität hätte eine kurze Halbwertszeit.