Trotz offizieller Definition wird Open Data oft sehr unterschiedlich interpretiert. Was bedeutet das Konzept konkret für Sie?
Dr. Uta Dauke: Daten müssen in einer Form vorliegen, die eine Weiterverwendung möglichst einfach macht, um das Kriterium „open“ zu erfüllen. Im Kern geht es darum, Verwaltungs- und andere Daten besser nutzbar zu machen – und das erst einmal unabhängig davon, von wem und wofür. Ob offene Daten also durch Unternehmen, Journalisten, zivilgesellschaftliche Organisationen oder auch die Verwaltung selbst weiterverwendet werden, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Daten im Idealfall maschinenlesbar, kostenlos und ohne Zugriffsbeschränkungen, dauerhaft, aktuell und mit klaren Nutzungsbedingungen versehen sein sollten. Dabei gilt es datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Vorgaben sowie Aspekte der nationalen Sicherheit zu beachten.
In den USA sind die Verwaltungsapparate bereits zur Offenlegung ihrer Daten verpflichtet. Braucht Deutschland ebenfalls eine verbindliche Open Data Verordnung?
Wie zum Beispiel der Bereich der Geodaten im Bund zeigt, kann eine Verpflichtung dabei helfen, die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten auf der Bundesebene stärker voranzutreiben. Unabhängig davon, dass viele detaillierte und damit spannende Datensätze aber auf Länder- und Kommunalebene liegen, reicht eine solche Verpflichtung alleine nicht aus. Wie in den meisten Modernisierungsprojekten liegt die Herausforderung in dem erforderlichen Kulturwandel. Er braucht Zeit und Überzeugungskraft.
Würden Sie sich für eine verbindliche EU-Open Data, bzw. Transparenzverordnung aussprechen?
Mit der Neufassung der Externer Link: PSI-Richtlinie ist die EU-Kommission schon einen deutlichen Schritt vorangegangen. Wir arbeiten gemeinsam mit dem für die Umsetzung der Richtlinie zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) daran, diese im Sinne von Open Data in Deutschland umzusetzen
Open Data Aktivisten haben bemängelt, dass GovData nicht den Kriterien der ‚Open Definition’ entspricht. Vor allem geht es dabei um die Lizenzierung der Inhalte. Was ist dran an solchen Vorwürfen?
Zu allererst: GovData ist ein reiner Metadatenkatalog. Wir stellen dort also nicht selbst Daten bereit, sondern machen diese nur besser auffindbar. Die Verantwortung für die Daten, ihre Beschreibungen und damit auch die jeweiligen Nutzungsbedingungen liegt bei den jeweiligen Bereitstellern. Wir empfehlen dabei mit der "Datenlizenz Deutschland – Namensnennung" Nutzungsbestimmungen, die auch eine kommerzielle Nutzung zulassen. Wir wollen ja gerade auch die wirtschaftlichen Effekte von Open Data fördern.
Auch wenn derzeit bereits 85 Prozent der Daten auf GovData frei nutzbar sind, müssen wir berücksichtigen, dass in der Verwaltung – egal auf welcher Ebene – teilweise noch Vorbehalte gegen eine uneingeschränkte Veröffentlichung bestehen. Wollen wir aber weitere Datenbereitsteller gewinnen, müssen wir geäußerte Bedenken ernst nehmen. Deshalb lassen wir es in gemeinsamer Absprache mit den Ländern zu, dass Daten zunächst auch eingeschränkt geöffnet und über den Katalog von GovData zugänglich gemacht werden können. Unser Ziel ist es, in der Diskussion mit den Datenbereitstellern auf eine Verbesserung der Bereitstellungsform hinzu wirken.
Muss Offenheit auch Grenzen haben, ist die vollkommene Transparenz vielleicht gar nicht wünschenswert? Wie viel Geheimhaltung muss gewahrt werden?
Offenheit hat ihre Grenzen wenn es um datenschutz- oder sicherheitsrelevante sowie um urheberrechtliche Aspekte geht. Deshalb sind etwa jegliche personenbezogene Daten von einer Veröffentlichung ausgeschlossen. Wir müssen bei der Öffnung von Daten vor allem dafür Sorge tragen, dass durch die Verknüpfung verschiedener, für sich genommen vollkommen unkritischer Datensätze keine Personenbezüge wiederhergestellt werden können.
Das Ideal von Open Data radikal gedacht besagt auch, dass die darunter zusammengefassten Daten auch für kommerzielle Zwecke verwendbar sein sollen. Ist das ein Aspekt, der mit der Offenlegung gewisser Verwaltungsdaten überhaupt nicht vereinbar ist?
Wie gesagt: Aus unserer Sicht ist es ein Kernziel, Verwaltungsdaten uneingeschränkt, also auch kommerziell nutzbar zu machen. Insbesondere die Frage der kommerziellen Nachnutzung berührt aber zumindest in einigen Fällen auch rechtliche, insbesondere urheberrechtliche Fragestellungen. Wenn Daten nicht durch die Verwaltung selbst erhoben werden, sondern durch Dritte oder gemeinsam mit Dritten, kann dies durchaus gegen die Erlaubnis einer kommerziellen Nachnutzung sprechen.
Das Projekt GovData läuft „testweise“ bis 2014. Was passiert danach?
Derzeit läuft GovData als Forschungsprojekt des Bundesministeriums des Innern in Abstimmung mit den Ländern. Wir wollen Anfang 2015 als Anwendung des IT-Planungsrats in den Regelbetrieb übergehen und arbeiten zurzeit mit mehreren Bundesländern an einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung. Um GovData voranzubringen, müssen wir weitere Bundesbehörden, aber auch Länder und Kommunen als Datenbereitsteller und Unterstützer gewinnen. Darüber hinaus unterstützen wir weiterhin die Einbindung von GovData in eine kommende europäische Open-Data-Infrastruktur. Langfristig ist es unser Ziel, GovData als zentrale Plattform für alle Themen rund um offene Verwaltungsdaten in Deutschland auszubauen.