EU- Generalanwalt hält Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGh) Pedro Cruz Villalón erklärte in einem am letzten Donnerstag veröffentlichten Gutachten die EU-Richtlinie zur anlasslosen Speicherung personenbezognener Telefon- und Internetverbindungsdaten für unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte. Die Verwendung der Daten sei bislang nicht an klare Regeln geknüpft. Außerem sei die Dauer der Speicherung auf maximal ein Jahr zu beschränken - die Richtlinie sieht bisweilen bis zu zwei Jahre vor. In Deutschland wurde die umstrittene Richtline 2006/24/EG bisher nicht umgesetzt. Wegen Vertragsverletzung erhob die EU-Kommission deswegen im Jahr 2012 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Im Falle einer Verurteilung müsste Deutschland für jeden Tag, den die Richtlinie nicht umgetzt wird, 315.000 € Strafe zahlen. Das Gutachten ist für die Richter zwar nicht bindend, jedoch folgt der Gerichtshof meist dem Urteil des Gutachters. In einigen Monaten wird das Utreil erwartet.
Interner Link: Warum "Ich habe doch nichts zu verbergen" ein gefährlicher Trugschluss ist Die EU-Richtlinie zum nachlesen:
Externer Link: RICHTLINIE 2006/24/EG D