Sendestaatsprinzip bedeutet, dass ein Programminhalt nur der Rechtsprechung des Staates unterliegt, in dem es seinen Ursprung hat. Damit es innerhalb Europas bei grenzüberschreitenden Medien nicht zu allzu starken Ungleichheiten kommt, wurden gemeinsame Richtlinien mit Mindeststandards vereinbart. Bezüglich des Fernsehens greift hier die Fernsehrichtlinie mit Regelungen u. a. zum Jugendschutz, zu maximalen Werbeanteilen und zum Gegendarstellungsrecht. Die Kontrolle über die Einhaltung der Richtlinienvorschriften übernimmt jeweils das Land, in dem der Sender seinen Sitz hat. Nur in Ausnahmefällen kann ein anderes Land dann die Verbreitung grenzüberschreitender Fernsehsendungen untersagen – die Möglichkeit des freien, grenzüberschreitenden Empfangs hat also Vorrang.
Quelle / weitere Informationen:
Dossier-Beitrag
Interner Link: Christina Holtz-Bacha: Europäische Medienpolitik