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negative Ordnung / positive Ordnung | Medienpolitik | bpb.de

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negative Ordnung / positive Ordnung


Rechtliche Ordnungen können in negative und positive Ordnungen unterschieden werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Wertungen "negativ" und "positiv" das Gegenteil von dem ausdrücken, was man zunächst denkt:
Eine negative Ordnung legt nur fest, welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen. Sie gibt also nur einen (größtmöglichen) Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens können alle Beteiligten frei agieren, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden, z. B. in der journalistischen Berichterstattung.

Eine positive Ordnung hingegen legt die Handlungsmöglichkeiten für alle Beteiligten genau fest, im Journalismus beispielsweise, worüber berichtet werden darf und worüber nicht. Eine solche positive Ordnung muss in der Lage sein, durch Strafen (Sanktionen) einen Zwang auszuüben, da sonst die Vorgaben der Ordnung wohl kaum befolgt würden.

Quellen / weitere Informationen:

Fussnoten