Mit Hilfe der Medienkonzentrationskontrolle soll eine Monopolisierung der Besitzverhältnisse bei den Medien und damit ein mögliche vorherrschende Meinungsmacht eines Anbieters verhindert werden. Auch der freie Zugang zu den Medien wird kontrolliert. Die Kontrollfunktion übernehmen die Landesmedienanstalten und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).
Quellen / weitere Informationen:
Hans-Bredow-Institut Externer Link: http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/zukunft-medienkonzentrationskontrolle
Landesmedienanstalten Externer Link: http://www.die-medienanstalten.de/themen/medienkonzentration.html
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Externer Link: http://www.kek-online.de