Die Landesrundfunkgesetze bildeten die ursprüngliche rechtliche Grundlage für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in den westdeutschen Bundesländern ab 1948. Die Bundesländer, die zurzeit eine gemeinsame Landesrundfunkanstalt betreiben, haben einen gemeinsamen Staatsvertrag, der nun in den jeweiligen Bundesländern als Landesrundfunkgesetz gilt. In einigen Bundesländern wurden