Allgemein: Föderalismus ist ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z. B. mehrere Länder, Provinzen bilden einen Staat; mehrere Vereine einen Verband etc.). Politik: Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind.
Wesentliche Argumente für die föderale Organisationsform sind:
die Beschränkung politischer Macht durch ihre Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen (vertikale Gewaltenteilung), sodass einerseits mehrere Ebenen der politischen Teilhabe und Einflussmöglichkeiten entstehen und sich andererseits unterschiedliche Formen und Wege der politischen Aufgabenerfüllung ergeben (Lern- und Wettbewerbsmöglichkeiten);
der Schutz von Minderheiten (z. B. wenn diese nur im Gesamtstaat eine Minderheit, im Teilstaat dagegen eine Mehrheit bilden), sodass trotz Vielfalt Integration und Einheit möglich sind.
Der föderale Aufbau des deutschen politischen Systems ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt.
Durch den kooperativen Föderalismus (Bundesstaat/Föderalismus) müssen sich insbesondere in der Rundfunkpolitik die großen Parteien immer auf Kompromisse einigen. Schließlich sind auch die Prozeduren der Regulierung geregelt; vor allem sichert die Rechtsförmigkeit der Regulierung den beteiligten Akteuren in bestimmten Phasen des Entscheidungsprozesses die Möglichkeit der Einflussnahme. Auch dadurch wird Konsens gesichert.
Quellen:
Klaus Schubert / Martina Klein: Das Politiklexikon. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Interner Link: Föderalismus Uwe Andersen / Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Interner Link: Massenmedien – 2.4 Ordnungsrahmen für die Regulierung