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Fernsehen der DDR / Staatsfernsehen | Medienpolitik | bpb.de

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Fernsehen der DDR / Staatsfernsehen


Das Fernsehen wurde in der Deutschen Demokratischen Republik staatlich gesteuert: 1952 wurde das Staatliche Komitee für Rundfunk gegründet. Dieses war direkt dem Ministerrat der DDR unterstellt und organisierte den gesamten Fernsehbetrieb in der DDR. Ausgestrahlt wurde zunächst nur ein Fernsehprogramm, der Deutsche Fernsehfunk (DFF). Ab 1969 wurden im Fernsehen der DDR zwei Programme gezeigt (DFF 1 und DFF 2). Die beiden Fernsehprogramme wurden 1972 in DDR 1 und DDR 2 umbenannt.

Im Gegensatz zu ihren westdeutschen Kollegen hatten die Fernsehmacher in der DDR nur wenige redaktionelle Freiheiten. Die beim Fernsehen tätigen Redakteure, Journalisten und Regisseure wurden in ihrer Arbeit streng durch die Regierungspartei – die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) – kontrolliert. Im Fernsehen durften die DDR-Regierung und das Staatsziel, der Sozialismus, nicht angezweifelt werden. Kritische Fernsehbeiträge wurden i. d. R. nicht gesendet; die für solche Sendungen Verantwortlichen wurden häufig nicht nur entlassen, sondern hatten auch mit weiteren Konsequenzen zu rechnen (z. B. Berufsverbot, Ausbürgerung, Gefängnisstrafen).

Quelle:

  • Tele-Visionen – Fernsehgeschichte in Ost und West / Tele-Didaktik / Thementour 2, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Weitere Informationen:

  • Deutsche Fernsehgeschichte in Ost und West / Grundlagen & Strukturen / Auf- und Ausbau zum Massenmedium / TV-Entwicklung in der DDR

  • Deutsche Fernsehgeschichte in Ost und West / Medienpolitik & Medienethik / Entstehung von Ost- und Westfernsehen

  • Tele-Visionen Hintergrund-Informationen Interner Link: GuS_08_Staatliches Rundfunk- und Fernsehkomitee

Fussnoten