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duales Rundfunksystem / duale Rundfunkordnung | Medienpolitik | bpb.de

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duales Rundfunksystem / duale Rundfunkordnung

Das duale Rundfunksystem ist ein Rundfunksystem, das aus zwei unterschiedlich organisierten und finanzierten Teilen besteht: 1. dem Interner Link: öffentlich-rechtlichen Rundfunk und 2. dem Interner Link: privat-kommerziellen Rundfunk. Die Grundlage für die Zulassung privater Programme schaffte 1981 das Bundesverfassungsgericht. Im dritten Rundfunkurteil wurde angesichts der neuen Verbreitungstechnologien von Satellit und Kabel die Zulassung privater Programme für möglich erklärt. Satellit und Kabel beseitigten damals die Frequenzknappheit, die bis dahin den weiteren Ausbau der Senderlandschaft verhindert hatte. Anfang 1984 starteten die Vorläufer von Sat.1 sowie RTL ihr Programm.

Auch Teile der Politik standen der Idee des Privatfernsehens aus zwei Gründen besonders offen gegenüber: Zum einen vertraten sie die Meinung, dass in einer Marktwirtschaft möglichst viele Bereiche nach Gesetzen des Marktes organisiert sein sollen. Genauso wie auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt, sollte es auch beim Fernsehen viele Anbieter geben. Zum anderen erhoffte man sich, dass in einer vielfältigen Senderlandschaft einzelne Fernsehsender weniger Autorität und publizistische Macht besitzen als während der Zeit des öffentlich-rechtlichen Fernsehmonopols.

Quelle:

  • Tele-Visionen – Fernsehgeschichte in Ost und West / Tele-Didaktik / Thementour 2, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

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