Der Drei-Stufen-Test ist ein seit 2009 vorgeschriebenes Verfahren zur Genehmigung öffentlich-rechtlicher
inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und
welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist".
Damit soll sichergestellt werden, dass die gebührenfinanzierten Telemedien-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender keine unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrung für die werbefinanzierten privaten Anbieter darstellen, sondern sich im Rahmen des
Quelle:
Landesmedienanstalten Externer Link: www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/15_RStV_01-01-2013.pdf
Weitere Informationen:
Institut für Medien- und Kommunikationspolitik Externer Link: http://medienpolitik.eu/cms/index.php?idcat=102