Die Zuschauer/innen sehen Unterschiede, die sich auch in den Nutzungsmotiven und Nutzungsweisen widerspiegeln. Betrachtet man das Image beider Systeme, so geben im Jahr 2015 über 75 % der Befragten an, dass das öffentlich-rechtlich Programmangebot eher "sachlich", "glaubwürdig", "kompetent" und "anspruchsvoll" ist, wohingegen das Programm des privaten Rundfunks nur von jedem zehnten Befragten als "sachlich" und "glaubwürdig" eingeschätzt wird. Es gilt insgesamt eher als unterhaltungsorientiert und kaum informativ (14 %) oder kritisch (20 %)[3]. Die Informationskompetenz der öffentlich-rechtlichen Sender wird von den Befragten aller Altersgruppen geschätzt. Zudem wird ihnen von über 80 % der Befragten zugeschrieben, dass ihr Programmangebot zur politischen Meinungsbildung beträgt [4] und die Berichterstattung ausgewogen sei.
Beitrag im Dossier: Externer Link: Dagmar Hoffmann: Bildungsauftrag und Informationspflicht der Medien