In der Auseinandersetzung um Netzneutralität werden unterschiedliche Begriffe und Abstufungen genannt. Diese bewegt sich in einer großen Bandbreite, die anhand von drei Eckpunkten kurz skizziert werden soll:
"Völlige Netzneutralität": Hier werden alle Inhalte und Dienste unabhängig von Ursprung, Endgeräten und Aufbereitung gleichberechtigt übertragen, so dass alle Nutzer/innen gleichermaßen Zugang dazu haben.
Ausdifferenzierung von Zugänglichkeit: Provider dürfen unterschiedliche Arten von Daten nach Kundenwunsch unterschiedlich behandeln. Das setzt sehr informierte und entsprechend ökonomisch potente Kunden voraus, die Kenntnisse über die Unterschiede zwischen den Datenpaketen kennen, um sich informiert entscheiden und sich die Bevorzugung finanziell leisten zu können.
Durchgängige Diskriminierung von Daten, d. h. keine Netzneutralität: Das bedeutet beispielsweise, dass die Mitgliedschaft in bestimmten Netzwerken, die für erhöhten Traffic bezahlen, bzw. die Mitgliedschaft bei bestimmten Anbietern zu entsprechend unterschiedlichen Tarifen, zum exklusiven Zugang zu Information und Kommunikation wird.
Quelle / weitere Informationen:
Dossier-Beitrag
Interner Link: Nadia Kutscher: Teilhabe im Kontext des Internets