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Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten sich in der digitalen Welt ein klares Profil zulegen | Medienpolitik | bpb.de

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Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten sich in der digitalen Welt ein klares Profil zulegen Christian Meier spricht mit Conrad Albert, Vorstand Legal, Distribution & Regulatory Affairs der ProSiebenSat.1 Media AG

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Conrad Albert, Vorstand Legal, Distribution & Regulatory Affairs der ProSiebenSat.1 Media AG (© ProSiebenSat.1 Media AG)

Was ist "Rundfunk" in der digitalen Welt?

Der Begriff "Rundfunk" ist im Grunde ein Anachronismus. Er stammt aus dem Zeitalter der analogen Massenmedien. Wir kennen das Problem der knappen Sendefrequenzen nicht mehr. Warum hält dann der Staat daran fest, Sendelizenzen zu erteilen und damit die Meinungsvielfalt schützen zu wollen? Die Vielfalt der audiovisuellen Angebote ist heute größer als je zuvor, das ist eine bedeutende Errungenschaft des digitalen Zeitalters.

Was ist Ihre Position zur neuen Rolle der Öffentlich-Rechtlichen in der digitalen Medienwelt?

Bedauerlicherweise scheinen ARD und ZDF ihre Rollen in der digitalen Medienwelt vor allem so zu definieren, dass sie viele privatwirtschaftlich angebotene Konzepte duplizieren – trotz der Freiheit, die sie durch die Gebührenfinanzierung genießen. Hier fehlt ein klares Konzept bzw. ein klarer Auftrag, was öffentlich-rechtlicher Rundfunk – analog oder digital – für den Gebührenzahler leisten soll und was nicht. Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt meiner Meinung nach im Qualitätsjournalismus. Ich verstehe nicht, warum die Öffentlich-Rechtlichen gerade bei dieser Kernkompetenz knausern. Auf diesem Gebiet haben sie ihre größte Stärke und Berechtigung.

Welche Rolle sollen die Öffentlich-Rechtlichen im Internet spielen?

Die Öffentlich-Rechtlichen sollten sich in der digitalen Welt ein klares Profil zulegen und auch im Netz originär öffentlich-rechtliche Inhalte bieten. Neben klassischen programmbegleitenden Angeboten könnten dies zum Beispiel Plattformen sein, die sich dem Thema Nachwuchsförderung widmen und auf denen junge Talente mit innovativen Konzepten experimentieren können. Das machen wir auf unserem Onlineportal MyVideo bereits seit zwei Jahren so.

Haben die Öffentlich-Rechtlichen "Grenzen" bei der Expansion ins Internet überschritten – und wenn ja, in welchen Fällen?

Die Frage ist weniger, ob einige Internetangebote der Öffentlich-Rechtlichen überflüssig oder gar marktschädigend sind, sondern ob die grundsätzliche Richtung stimmt. Hier ist aber kein klares Konzept erkennbar: ARD und ZDF experimentieren auf zig Webseiten und gründen einen digitalen Sender nach dem anderen, um auch junge Menschen zu erreichen. Am Ende kommt dann sicherheitshalber aber doch wieder Rosamunde Pilcher dabei heraus. Gerne fahren ARD und ZDF auch in doppelter Besetzung zu Königshochzeiten oder den Olympischen Spielen, um dann identische Bilder zu liefern. Eigentlich müssten sich die privaten Anbieter darüber freuen. Ein wenig origineller und kreativer könnten die öffentlich-rechtlichen Gebühren-Giganten im Netz aber schon sein.

Die Expansion der Öffentlich-Rechtlichen zeigt, dass sie im Geld schwimmen. Sie erhalten über 8 Mrd. Euro Gebührengelder pro Jahr. Darum haben sie, anders als zum Beispiel die BBC, keinen Anreiz, konsequent auf Qualität und Effizienz zu setzen. Die Einführung des Rundfunkbeitrages sollte nach dem Willen seines Erfinders Professor Kirchhof mit einem Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einhergehen. Das käme keineswegs komplett den Privaten zugute, weil wir ganz andere Zielgruppen ansprechen. Aber es würde ARD und ZDF von dem Quotendruck abkoppeln, mit dem sie sich so schwer tun.

Welche Funktion erfüllt der Drei-Stufen-Test, hat sich das Modell als praktikabel und effizient erwiesen?

Rückblickend muss man sagen, dass die Interner Link: Drei-Stufen-Tests – denn es waren ja Dutzende – eine Farce waren. Sowohl die Öffentlich-Rechtlichen als auch die betroffenen privaten Marktteilnehmer haben unzählige Seiten Papier produziert, die von den entsprechenden Gremien dann einfach abgenickt wurden. Das ist ineffizient und stellt die Glaubwürdigkeit der Politik und Gremien in Frage. Keiner denkt heute noch, dass die digitalen Pläne der Öffentlich-Rechtlichen dort ernsthaft und neutral geprüft würden.

Welche Rolle werden in Zukunft die Mediatheken der Sender haben?

Interner Link: Video-on-Demand-Portale werden für alle Anbieter von Bewegtbild-Inhalten an Bedeutung gewinnen. Jeder Marktteilnehmer muss jedoch für sich selbst entscheiden, welche Strategie er fährt. ProSiebenSat.1 zeigt beispielsweise ausgewählte TV-Serien zuerst auf seinem kostenlosen Video-on-Demand-Portal MyVideo, das wir zu einem Online-TV-Sender ausbauen. Für MyVideo produzieren wir zudem auch immer mehr exklusive Inhalte, so genannten Web-only-Content. Gleichzeitig werten wir unsere Lizenzrechte natürlich über unser Pay-VoD-Portal maxdome aus, Deutschlands größter Online-Videothek.

Wie bewerten Sie den lang anhaltenden Konflikt um die Tagesschau-App?

Es macht keinen Sinn, ARD und ZDF jedwedes Engagement in den neuen Medien zu untersagen. Die Auseinandersetzung um die Tagesschau-Interner Link: App zeigt vielmehr, dass Naturschutzgebiete für einzelne Marktteilnehmer in einer konvergenten Medienwelt keinen Sinn mehr ergeben.

Natürlich kann die Tagesschau-App als presseähnlich eingestuft werden. Genauso gut kann man aber auch die Portale der Verlage mit ihren unzähligen Stunden an Bewegtbildmaterial als "rundfunkähnlich" bewerten, die damit natürlich auch der Rundfunkregulierung unterliegen müssten. Es ist Zuschauern und Nutzern kaum vermittelbar, warum es zwar eine Nachrichten-App der BBC, des ORF oder von CNN auf dem Smartphone geben darf, eine App der Tagesschau aber nicht.

Wie bewerten Sie die Rolle von Internet-Playern wie Google/YouTube und Facebook? Werden diese selber zu "Sendern"? Und was bedeutet das für die Medienordnung?

Für den Medienstandort Deutschland ist entscheidend, dass wir unsere Chancen für Wachstum und Innovation konsequent nutzen. Dafür brauchen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen mit den globalen Internet-Giganten. Sie machen in Deutschland große Geschäfte, nutzen aber ausländisches Recht, um sich Wettbewerbsvorteile beim Datenschutz und den Unternehmenssteuern zu verschaffen. Die deutsche Medienaufsicht tangiert sie nicht. YouTube ist mit seinen zahllosen Channels bereits ein "Sender". Nur gelten für die YouTube-Channels nicht die deutschen oder europäischen Gesetze hinsichtlich Werberegulierung, Jugendschutz oder Datenschutz, da sie aus den USA veranstaltet werden.

In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder müssen wir in Deutschland neue, digitale Mauern aufziehen, um diese nicht regulierten Inhalte abzublocken. Damit handeln wir aber sicher nicht im Interesse der Nutzer. Oder wir lockern das Regulierungskorsett für deutsche bzw. europäische Anbieter und verpflichten gleichzeitig die nicht-europäischen Anbieter zu einer Mindestkonformität bezüglich Jugend- und Datenschutz. Passiert dies nicht, verkommt die deutsche bzw. europäische Rundfunk- und Internetregulierung immer stärker zur Farce. Denn bei deutschen Inhalten wird jede Werbeminute akribisch gezählt. Einen Klick weiter bei YouTube ist hingegen alles erlaubt.

Fussnoten

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