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Praxis: Die Geschichte von Kate Amayo Debatte über das Bleiberecht

Philip Volkmann-Schluck

/ 5 Minuten zu lesen

Die Redaktion des Hamburger Abendblatts begleitet eine Ghanaerin, bevor sie Deutschland verlassen muss, und stößt eine Debatte über das Bleiberecht an. Der Journalist Philip Volkmann-Schluck berichtet in einem "Making-of" von den Hintergründen.

Der Journalist Philip Volkmann-Schluck im Gespräch mit Kate Amayo. Die Abiturientin aus Hamburg sollte nach Ghana abgeschoben werden (© Hamburger Abendblatt/Marcelo Hernandez)

Am Freitagnachmittag suchte der Chefredakteur gerade einen Aufmacher, als wir von Kate Amayo hörten. Die 20-Jährige, die gerade ihr Abitur mit der Note 1,8 abgelegt hatte, sollte zurück nach Ghana abgeschoben werden. Die Entscheidung fiel schnell: "Wir machen die Geschichte groß". Sie selbst sagte, das sei eigentlich kein Thema für die Öffentlichkeit, als wir telefonierten. Beim ersten Treffen schilderte sie zögerlich ihre Situation; dass sie in einer Woche ihr Chemie-Studium antreten wolle, aber am Tag zuvor die Härtefall-Kommission der Hamburgischen Bürgerschaft über ihre Abschiebung entscheidet. Ihre Stimme klang so, als habe sie zu Hause nicht aufgeräumt. Kate Amayo will nicht Opfer sein, sie sucht Fehler immer bei sich selbst. Sie sagt Sätze wie: "Ich will Deutschland etwas zurückgeben." Viele Menschen aus ihrem Umfeld wussten bis zum ersten Bericht im Abendblatt nichts über ihre Situation.

Die Fakten:

Im Alter von 15 Jahren war Kate illegal eingereist ("Eine Frau brachte mich ins Flugzeug, ich habe sie nie wiedergesehen."), um bei ihrer Mutter zu leben, die seit einer gescheiterten Ehe mit einem Deutschen in Hamburg lebt. Das ging aus Schriftstücken des langen Rechtsstreites hervor, Kate und ihr Anwalt waren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht gescheitert. Irrtümlich hatte die Ausländerbehörde ihr eine Woche vor unserem Treffen bereits ein Flugticket zugeschickt, das eine Entscheidung der Härtefallkommission vorwegnahm: Um 8.55 Uhr ab Hamburg, per Lufthansa-Flug in einer Fokker 70 nach Amsterdam, mit einer Boeing nach Accra in Ghana. Flugzeit: sechs Stunden, 40 Minuten. Zusatzinfo auf dem Flugschein: "Abgeschobene Person ohne Begleitung".

Die juristische Frage:

Hätte die Ausländerbehörde individueller entscheiden können? "Wir handeln nach Recht und Gesetz", hieß es dort nur. Kritiker sagten aber, ein "humanitäres Bleiberecht" sei in solchen Fällen möglich. Der Teufelskreis: Bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegen Kate spielte auch eine Rolle, dass ihre Mutter aufstockende Sozialhilfe erhält – nachdem sie auf behördliche Anweisung in eine größere Wohnung ziehen musste, um Kate aufzunehmen. Darüber hinaus galt für Kate als "geduldete" Person: Ohne Aufenthaltsgenehmigung durfte sie nicht arbeiten. Auch bekam sie keine BAföG-Förderung, ohne Studienplatz, den sie nur mit Bleiberecht antreten darf, wiederum kein Stipendium – und ohne geregeltes Einkommen eben keine Aufenthaltsgenehmigung.

Die Reportagen:

Noch am Tag des ersten großen Berichts haben wir entschieden, dass rechtliche und politische Debatten nur ein Aspekt der Berichterstattung sein dürfen. Wie konnte Kate so schnell Fuß fassen in Deutschland? Wie lebt ein Mensch mit dieser täglichen Unsicherheit? Sie sollte selber sprechen, anstatt dass nur Experten und Politiker über sie diskutieren. Also habe ich sie begleitet, täglich eine Reportage. Eine Woche im Leben von Kate Amayo. Für mich als Reporter erschloss sich eine Welt, die man als Inszenierung abgetan hätte, wären die Erfahrungen nicht so frisch jeden Abend in den Artikel für den nächsten Tag eingeflossen: Kate arbeitete ehrenamtlich in einem Kindergarten und betreute als gläubige Christin in einer Moschee türkische Schüler bei den Hausaufgaben. Auch hier wusste zuvor niemand von ihrer drohenden Abschiebung. Sie hatte zudem Lehrer, die ihr Talent erkannt hatten und sie förderten. Und einen guten Anwalt. Kate muss früh verstanden haben, dass Bildung ihre einzige Chance ist, in Deutschland zu bleiben. Vorbildlich, so wollte sie sein, und doch unauffällig genug, damit nicht zu viel über sie gesprochen wird.

Die politische Debatte:

Es wurde schnell klar, dass Kate Amayo die Messlatte so hoch gehängt hatte, dass diese unmöglich als Standard gelten dufte, wenn es um Bleiberecht für junge Migranten geht. Dennoch: Mit jedem Artikel, der Kates Leben schilderte, nahm die politische Debatte an Fahrt auf. SPD-Landeschef Olaf Scholz forderte zunächst, einen gelungenen Schulabschluss als Voraussetzung für ein Bleiberecht festzulegen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte später zuerst im Abendblatt an, minderjährigen Migranten ein Bleiberecht einzuräumen, das unabhängig vom rechtlichen Status ihrer Eltern gilt; dieser Passus gilt nun, die Berichte über Kate Amayo haben dazu beigetragen, denn diese Regel hätte auch ihr geholfen.

Probleme der weiteren Recherche:

Gespräche mit der Ausländerbehörde verliefen konfrontativ, als ginge es um das Ansehen der Beamten, nicht um eine inhaltliche Debatte in einem Einwanderungsland. Sicher, viele der Sachbearbeiter dort werden oft mit falschen Aussagen konfrontiert oder haben mit kriminellen Einwanderern zu tun, das verändert die Menschen. Erschreckt aber hat uns während der Recherche, als ein hoher Staatsbediensteter hinter der Hand sagte: "Wissen Sie, wie wenig viele der Mitarbeiter dort verdienen? Von denen ist kaum Eigeninitiative zu erwarten." Und dass eine individuellere Betrachtung der Personen rechtlich möglich ist, zeigte mir nicht zuletzt das "Bremer Modell". Dort erging eine Dienstanweisung an die Beamten, etwa Leistungen in der Schule ebenfalls zu berücksichtigen – das könnte jährlich einigen Hundert Migranten in Hamburg eine juristische Perspektive verschaffen. Die Einführung dieser Regel in Hamburg scheiterte jedoch an parteipolitischen Hürden zwischen der damaligen schwarz-grünen Regierung in Hamburg und der rot-grünen in Bremen: Hatten in Bremen auch CDU-Politiker dieses Modell begrüßt, war in Unionskreisen an der Elbe plötzlich von "rechtlichen Bedenken" die Rede. Nach Abendblatt-Informationen wurden über die Grenzen der Bundesländer nicht einmal rudimentäre Informationen ausgetauscht. Zudem hieß es aus CDU-Kreisen, eine Verbesserung des Ausländerrechtes sei im Bundesrat kaum durchsetzbar, weil die unionsgeführten Flächenländer nicht mitzögen; die Landesregierungen dort seien selten direkt mit heiklen Abschiebefällen konfrontiert, weil diese meist nur in der sehr regionalen Presse beleuchtet würden. Ambivalent verhielten sich auch die Journalisten-Kollegen: Einerseits war ihr Interesse so hoch, dass sogar die Tagesschau versuchte, Kate zu interviewen (was sie ablehnte), andererseits lästerten andere Blätter, das Abendblatt wolle sich mit einer Retter-Kampagne schmücken.

Mangelnde Transparenz:

Undurchsichtig verlief ebenfalls die Recherche in der Härtefallkommission, die nicht-öffentlich tagt. Dass sich die Kommission überhaupt mit dem Fall beschäftigt hat, galt zwar als aussichtsreiches Indiz dafür, dass eine Abschiebung abgewendet werden kann – der Senat respektiert eine solche Empfehlung meist – so zumindest auf Druck der Grünen in der damaligen Koalition mit der CDU. Dennoch ist die Kommission eine "Black Box", die sich von zu viel öffentlichem Interesse eher gestört zu fühlen scheint.

Das Ergebnis:

Kate Amayo erhielt eine Aufenthaltsgenehmigung und studiert nun Chemie in Halle. Mittlerweile duckt sie sich auf Fotos nicht mehr weg, sondern hat sogar ein Profil auf Facebook, wo sie heitere Aufnahmen aus ihrem Leben veröffentlicht.

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in der Externer Link: drehscheibe 7/2011

Fussnoten

Philipp Volkmann-Schluck ist Redakteur der Berliner Morgenpost, Welt und Welt am Sonntag. Zuvor war er als Redakteur beim Hamburger Abendblatt tätig. Für seine Reportagen über Kate Amayo für das Hamburger Abendblatt wurde er mit dem Deutschen Lokaljournalistenpreis 2010/2011 ausgezeichnet.