Zensur, die [lat. censura]; eine Kontrolle, Prüfung und auch das Verbot von Presseerzeugnissen, Radio- oder Fernsehsendungen, Filmen, Literatur und Ähnlichem durch in der Regel staatliche Behörden. Je nachdem, ob das Medienprodukt schon veröffentlicht ist oder nicht, wird zwischen Vor- und Nachzensur unterschieden. In diktatorisch geführten undemokratischen Staaten dient die Zensur der Meinungsbeeinflussung. Um unerwünschte Regierungskritik etc. zu vermeiden, müssen alle Medienerzeugnisse vor ihrer Veröffentlichung häufig einem eigens zu diesem Zweck geführten Ministerium zur Kontrolle vorgelegt werden. Dort wird der Inhalt darauf geprüft, ob er mit der herrschenden Regierungsmeinung vereinbar ist. Kritische Passagen sind herauszustreichen oder umzuschreiben. In der Nachzensur können schon veröffentlichte Medienerzeugnisse wie Filme oder Bücher ganz verboten werden.
In modernen Demokratien wie der Bundesrepublik Deutschland ist solch eine politische Kontrolle von in Medien veröffentlichten Einstellungen und Meinungen per Gesetz ausnahmslos verboten. So heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes: Eine Zensur findet nicht statt. Neben diesem strikten Zensurverbot wird hier auch die Meinungsfreiheit als eines der zentralen Grund- und Menschenrechte garantiert.
Siehe auch: Demokratie, Diktatur, Manipulation, Militainment, Nationalsozialismus, Propaganda, Regime
Zensur
Wir laden Sie zu einer kurzen Befragung zu unserem Internetauftritt ein. Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, um uns bei der Verbesserung unserer Website zu helfen. Ihre Angaben sind anonym.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!