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Völkerrecht | Krieg in den Medien | bpb.de

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Völkerrecht

Völkerrecht, das; bezeichnet das Recht, das die Beziehungen souveräner Staaten und internationaler Organisationen untereinander im Frieden wie im Krieg regelt. Es beruht auf dem Gewohnheitsrecht oder auf ausdrücklichen Verträgen, wie zum Beispiel der Genfer Konvention. Das Völkerrecht unterscheidet zwischen Friedens- und Kriegsvölkerrecht und regelt die Entstehung, Kontinuität und den Untergang von Staaten, Grenzziehungen, die allgemeinen Rechte und Pflichten der Staaten und die Haftung bei Völkerrechtsverletzungen. Es betrifft aber auch wichtige Einzelgebiete, wie die Rechte der Gesandten, das See-, Luft- und Weltraumrecht, das Recht des internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehrs, die Menschenrechte, das Fremdenrecht, die Abrüstung und Friedenssicherung sowie das Recht internationaler Organisationen. Eine der internationalen Institutionen, die sich speziell mit dem Völkerrecht befassen, ist die Völkerrechtskommission, auch ILC – International Law Commission – genannt. Sie ist ein Nebenorgan der Vereinten Nationen (UNO) und wurde 1947 von der UN-Generalversammlung zur Weiterentwicklung und Regelung des Völkerrechts eingesetzt.

Fussnoten