Völkermord, der [auch Genozid, von griech. genos: Rasse, Stamm, Volk und lat.: caedere: töten]; geplante und vorsätzliche Ausrottung von Völkern oder Volksgruppen. Der Begriff Völkermord bezeichnet die systematische Auslöschung großer Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer rassischen, ethnischen, sozialen oder religiösen Zugehörigkeit. Diese Form des Massenmords unter meist grausamsten und brutalsten Umständen gehört spätestens seit dem Ersten Weltkrieg zur Realität kriegerischer Auseinandersetzungen.
Angesichts der nationalsozialistischen Verbrechen – im Besonderen des Holocaust, also der planmäßigen Ermordung von etwa sechs Millionen Juden in eigens dafür gebauten Vernichtungslagern – sprach der englische Politiker Winston Churchill (1874–1965) von dem Verbrechen ohne Namen. Die Vereinten Nationen nahmen die organisierten Massentötungen durch das Naziregime zum Anlass, im Jahr 1948 eine Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords zu verabschieden. Auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag stellt das Verbrechen Völkermord, das wie Mord nie verjährt, unter Strafe. Gemäß der UN-Konvention gelten die Übergriffe der Türken gegen die Armenier im Jahr 1915/1916, der Holocaust oder die brutalen Massentötungen unter dem Volk der Tutsi in Ruanda 1994 eindeutig als Völkermorde.
Siehe auch: Kriegsverbrechen, Massaker, Trauma
Völkermord
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