Terror, der [lat. Schrecken]; allgemein Zwang, Druck durch Gewaltanwendung, umgangssprachlich auch für Zank und Streit. In der Politik versteht man unter Terror eine gewalttätige Form des Machtkampfes, der einerseits von einer diktatorischen Regierung zur Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft, andererseits von oppositionellen extremistischen Kleingruppen oder sogar Einzelpersonen zum Sturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung ausgeübt wird. Der so genannte Staatsterror, der von der Regierung eines Landes ausgeht, stellt in starkem Maße eine Verletzung der Menschenrechte dar und setzt die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit außer Kraft. Mittel des Staatsterrors sind unter anderem Zwangsarbeit, Folter, Vertreibung von Bevölkerungsgruppen, Liquidierung des politischen Gegners, Massenexekutionen, also Massenhinrichtungen, und Völkermord.
Siehe auch: Diktatur, Guerilla
Terror
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