Rekrutierung, die [franz. recruter: anwerben, ergänzen, um sich sammeln]; Einberufung, Zusammensetzung. Unter Rekrutierung wird allgemein das Beschaffen von Personen für eine Gruppe, Organisation, Firma etc. verstanden. Im militärischen Sinne meint Rekrutierung die Musterung und Anwerbung von Soldaten. Das Verfahren, nach dem diese Einberufung erfolgt, nennt sich Rekrutierungssystem und ist Grundlage der Militärverfassung eines Staates.
Von Zwangsrekrutierung sprechen wir, wenn die Einziehung zum Wehrdienst nicht freiwillig, sondern unter Druck erfolgt. So sind internationalen Schätzungen zufolge weltweit auch Hunderttausende von Kindersoldaten zwangsrekrutiert im Kriegseinsatz. Manchmal verpflichtet man die Eltern, eines ihrer Kinder zum Dienst an der Waffe herzugeben, oft aber werden die Kinder und Jugendlichen auf offener Straße, in der Schule oder zu Hause einfach entführt und mit Gewalt zum Kämpfen gezwungen. Die Vereinten Nationen haben in einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht rekrutiert werden dürfen. Nach dem Statut des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag kann dort zukünftig auch als Kriegsverbrecher verurteilt werden, wer Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren als Soldaten für den Krieg einzieht.
Siehe auch: Kriegsverbrechen, Militär, Streitkräfte, Vereinte Nationen
Rekrutierung
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