Prävention, die [lat. praevenire: zuvorkommen]; Vorbeugung, besonders im Strafrecht häufig verwendeter Begriff für die Verhütung von Straftaten und zur Verhinderung von Kriminalität. Es wird zwischen Generalprävention und Spezialprävention unterschieden. Während Ersteres durch angedrohte oder vollzogene Strafen eine abschreckende Wirkung auf die Allgemeinheit beziehungsweise auf mögliche Täter anstrebt, versteht man unter Spezialprävention den tatsächlichen Strafvollzug, der zur Abschreckung und Besserung des straffällig gewordenen Täters führen soll, um so kriminellen Handlungen in Zukunft vorzubeugen. Darüber hinaus findet sich der Ausdruck Prävention häufig auch in Verbindung mit Maßnahmen der Aufklärung und Beratung oder der Hilfestellung und Behandlung, beispielsweise im Gesundheitsbereich, wo Prävention als Krankheitsverhütung oder Vorsorge verstanden wird.
Als Präventivkrieg bezeichnet man den militärischen Angriff eines Staates auf einen anderen Staat, der unter Berufung darauf geführt wird, man komme damit dem erwarteten – und militärisch absehbaren – Angriff des Gegners zuvor. Es wird mit einem Bedrohungsfaktor argumentiert, mit einer unmittelbaren militärischen Bedrohung, der man durch den Angriff einzig vorbeuge. Da reine Angriffskriege als klare Verstöße gegen das Völkerrecht gelten, die Charta der Vereinten Nationen allerdings den Einsatz militärischer Gewalt aus Gründen der Selbstverteidigung erlaubt, bleibt die so genannte präventive Selbstverteidigung politisch und völkerrechtlich umstritten. Schließlich stellt der Ersteinsatz militärischer Gewalt de facto immer eine Angriffshandlung dar, die im Präventivkrieg jedoch als außerordentliche Maßnahme der Selbstverteidigung gewertet wird.
Siehe auch: Krieg
Prävention
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