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Massenvernichtungswaffen, Massenvernichtungsmittel | Krieg in den Medien | bpb.de

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Massenvernichtungswaffen, Massenvernichtungsmittel

Massenvernichtungswaffen, Massenvernichtungsmittel, die; Bezeichnung für militärische Waffen oder Kampfstoffe, deren Einsatz entweder vorsätzlich oder unvermeidlich zur massenhaften und unterschiedslosen Tötung von Menschen und zur Vernichtung ihrer Lebensgrundlagen führt. Zu den Massenvernichtungswaffen werden heute in der Regel atomare, biologische und chemische Waffen, also die so genannten ABC-Waffen gezählt. Mit der fortschreitenden Entwicklung der Militärtechnik gleichen sich die Folgewirkungen bei der Anwendung von Massenvernichtungswaffen – zumindest von biologischen und chemischen Waffen – denen der flächendeckenden konventionellen Munition immer mehr an. So kann auch der Einsatz von Bomben zu einer unterschiedslosen und massenhaften Tötung von Menschen führen. Andererseits hat die Entwicklung von atomaren und chemischen Waffen mit begrenzter Schadenswirkung die Möglichkeit erhöht, Massenvernichtungsmittel bei einer Minimierung der Schäden des zivilen Umfelds zur Bekämpfung militärischer Ziele örtlich und zeitlich begrenzt anzuwenden. Trotzdem wird mit dem Einsatz von ABC-Waffen eine Eskalation des Krieges, die zur massenhaften Vernichtung von Leben führt, wahrscheinlich. Atomare Waffen, auch als Kern- oder Nuklearwaffen bezeichnet, sind ein Sammelbegriff für alle Arten von Sprengkörpern, deren Zerstörungskraft auf der bei der Kernspaltung oder Kernfusion explosionsartig freigesetzten Energie beruht. Zu den Kernwaffen gehören Atombomben, die – wie 1945 in Hiroshima und Nagasaki – von Flugzeugen abgeworfen werden, Atomgranaten, die von Geschützen verfeuert werden, Atomminen und Atomraketen. Die bei der Explosion frei werdende Energie bewirkt in einem Umkreis von mehreren Kilometern eine Explosionsdruckwelle, die massive Gebäudeschäden anrichtet, Wärmestrahlung, bei der alles Brennbare in Flammen aufgeht, radioaktive Strahlung und Verseuchung, die tödlich für alles biologische Leben sind. Die Neutronenbombe wiederum setzt bei ihrer Detonation 80 Prozent ihrer Energie als radioaktive Strahlung frei. Ihre Wirkung richtet sich daher in erster Linie gegen Lebewesen, wobei Bauwerke und Waffen weitgehend unzerstört bleiben. Die Zerstörungskraft und der Wirkungsradius der Wasserstoffbombe entsprechen beispielsweise der Sprengkraft aller Bomben, die im Zweiten Weltkrieg abgeworfen wurden. Um die Verbreitung, den Ankauf und die Herstellung von Kernwaffen in kernwaffenlosen Staaten zu verhindern, wurde 1968 der Atomwaffen- beziehungsweise Kernwaffensperrvertrag von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet. 1970 trat der Vertrag, der auch als Nichtverbreitungsvertrag bezeichnet wird, in Kraft. Mittlerweile haben sich diesem Vertragswerk 178 Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland (BRD), angeschlossen.
Biologische Waffen sind alle Arten von biologischen Kampfstoffen sowie Munition und andere Einsatzmittel, die diese enthalten. Biologische Kampfstoffe sind für den militärischen Einsatz vorgesehene, sonst natürlich vorkommende Mikroorganismen, wie beispielsweise Viren, Bakterien, Pilze und Parasiten, oder deren giftige Stoffwechselprodukte, die Menschen, Tiere und Pflanzen verseuchen oder vernichten können. Sie wirken entweder direkt auf den Menschen, indem sie Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel Typhus, Cholera, Milzbrand, Pest oder Pocken, hervorrufen, beziehungsweise indem sie Tiere und Pflanzen befallen und damit dem Menschen die Nahrung vernichten oder bei ihm durch Übertragung Erkrankungen verursachen. Durch heute mögliche Genmanipulationen können auch ganz neue Erreger entwickelt werden. 1972 wurde das B-Waffen-Abkommen, die Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen und über ihre Vernichtung, von 113 Staaten abgeschlossen. In Kraft getreten ist dieses Abkommen am 26. März 1975. Chemische Waffen sind alle Arten von chemischen Kampfstoffen, die durch ihre meist starke Gift- oder Reizwirkung einen Gegner töten oder vorübergehend kampfunfähig machen, sowie Munition und andere Einsatzmittel, die diese enthalten. Sie sind lange Zeit lagerfähig, verhältnismäßig schnell wirkend und in der Regel durch ihre weitgehende Farb- und Geruchlosigkeit schwer wahrnehmbar. Je nach Wirkung unterscheidet man Reizkampfstoffe, psychotoxische, lungenschädigende, hautschädigende und nervenschädigende chemische Kampfstoffe. Erste Gespräche über ein umfassendes Abkommen, das die Entwicklung, Herstellung, Lagerung und den Einsatz von chemischen Waffen verbietet, begannen bereits 1968 im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz der Vereinten Nationen, direkte Verhandlungen folgten dann 1983. Im Januar 1993 wurde das C-Waffen-Abkommen in Paris von 130 Staaten unterzeichnet.
Siehe auch: Konvention, Krieg, Vereinte Nationen

Fussnoten