Kriegsverbrechen, das; strafbarer Verstoß gegen das Kriegsrecht. In dieser völkerrechtlichen Regelung der Kriegführung ist festgelegt, welche Regeln die Soldaten kriegführender Staaten einhalten müssen. Kriegsverbrechen sind Verstöße gegen das Völkerrecht, die von Angehörigen einer Armee an gegnerischen Soldaten oder gegenüber unbeteiligten Dritten begangen werden. Dazu zählen Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Ziele, die keinem militärischen Zweck dienen. Auch die Tötung sich ergebender gegnerischer Soldaten, Plünderungen, Vergewaltigungen, der Einsatz biologischer oder chemischer Waffen und jede Art von Folter sind verboten. Zu den grausamsten Verbrechen, die im Krieg begangen werden können, gehört der Völkermord.
Verfahren gegen Kriegsverbrechen wurden in großem Rahmen das erste Mal nach dem Zweiten Weltkrieg 1945/1946 von den alliierten Besatzungsmächten gegen Angehörige des Naziregimes geführt: Im Nürnberger Prozess wurden die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet. Im Jahr 1993 wurde der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien einberufen. Hier musste sich beispielsweise der jugoslawische und serbische Staatspräsident Slobodan Milosevic wegen begangener Kriegsverbrechen verteidigen. Es kam allerdings zu keinem Urteilsspruch, denn Milosevic starb während des Prozesses im Jahr 2006.
Wer heute ein Kriegsverbrechen begeht, kann vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag angeklagt werden. Erster Beschuldigter des sogenannten Weltgerichts war im Jahr 2006 der kongolesische Rebellenführer Thomas Lubanga, der sich wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten verantworten musste.
Siehe auch: Humanität, Massaker, Nationalsozialismus, Vereinte Nationen
Kriegsverbrechen
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