Guerilla, die [span., Verkleinerung von guerra: Krieg]; Bezeichnung für alle Arten des im Völkerrecht umstrittenen Kleinkrieges, den bewaffnete Gruppen einer einheimischen Bevölkerung gegen eine Besatzungsmacht oder im Bürgerkrieg gegen die Regierung des eigenen Landes führen. Nach der klassischen Definition handelt es sich dabei um Kampfhandlungen, die in einem vom Feind besetzten Gebiet von Bewaffneten durchgeführt werden, die nicht zu einer organisierten Armee gehören. Sie kämpfen verstreut in beweglichen Einheiten und bevorzugen die Methoden des Überraschungsangriffs, des Hinterhalts und der Sabotage. Der Begriff Guerilla ist während der spanischen Befreiungskämpfe von 1808 bis 1814 gegen die französische Besetzung unter Napoleon I. (1769–1821) in Gebrauch gekommen und wird für diese Art von bewaffneten Kämpfen sowie für die kämpfenden Einheiten selbst verwendet. Die völkerrechtlich korrekte Bezeichnung für die Kämpfer eines Guerillakrieges lautet Guerilleros, sie werden aber auch Guerillas genannt.
Siehe auch: Terrorismus