Extremismus, der [lat. extremus: äußerst, entferntest und extremitas: der äußere Rand]; eine übersteigert radikale Einstellung. Unter politischem Extremismus werden verfassungsfeindliche Aktivitäten im Denken wie im Handeln durch Anhänger politischer Gruppen verstanden. Von verfassungsfeindlichen Bestrebungen spricht man, wenn ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung vorliegt, also wenn Regeln und Werte des demokratischen Verfassungsstaats, die auf Freiheit und Gleichheit der Bürger beruhen, bekämpft werden. Zu diesen demokratischen Prinzipien gehören beispielsweise die Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung oder die Unabhängigkeit der Gerichte.
Der Extremismus teilt sich – parallel zu dem Links-Rechts-Schema der Parteienlandschaft – in Links- und Rechtsextremismus. Während der Linksextremismus die kapitalistische Gesellschaftsordnung als Basis des politischen Systems bekämpft, ist der Rechtsextremismus von einem oft durch Ausländerhass begleiteten fanatischen Nationalismus geprägt.
Extremistisch agiert der, der den demokratischen Verfassungsstaat und seine Werte nicht nur ablehnt, sondern beseitigen will. Im Gegensatz dazu wird der Radikalismus nicht verfassungsfeindlich, sondern verfassungskritisch eingestuft, da er die demokratischen Prinzipien nicht aktiv bekämpft, sondern erst einmal nur ablehnt. In der Umgangssprache werden die Begriffe Extremismus und Radikalismus trotzdem oft gleichbedeutend benutzt.
Siehe auch: Demokratie, Nationalsozialismus