Djihad, auch: Dschihad, der [arab. Bemühen]; im Islam der allumfassende Einsatz für die Sache Allahs, das heißt Gottes. Der Djihad beinhaltet für den Muslim die Pflicht, nach seinen Möglichkeiten zur Verbreitung des Islam beizutragen und dessen Herrschaftsgebiet zu verteidigen oder zu vergrößern. In diesem Sinn wird er als Heiliger Kampf oder Heiliger Krieg gegen die Gegner des Islam verstanden, wobei der Koran zwischen den Ungläubigen und den Empfängern der göttlichen Offenbarung, den Juden und Christen, unterscheidet. Diese dürfen im Gegensatz zu den zuerst Genannten nicht zwangsbekehrt werden. Nach mittelalterlichem islamischem Recht ist der Djihad die ständige Pflicht einer ausreichenden Zahl von Muslimen in Vertretung der Gesamtgemeinde, und zwar theoretisch so lange, bis die ganze Welt der Herrschaft des Islam unterworfen ist. Da militärische Auseinandersetzungen unter Muslimen verboten sind, stellt der Djihad die einzige legale Form des Krieges dar. Seine mobilisierende Wirkung wurde öfter in den nationalen Befreiungskriegen genutzt, aber auch in Konflikten mit politischen und ideologischen Gegnern missbraucht. Seit den 1970er Jahren tauchte der Begriff Djihad mehrfach in Selbstbezeichnungen terroristischer Gruppen von Anhängern eines extremen Islamismus auf, die zum Teil auch den Djihad gegen andersdenkende Muslime fordern. Ein Beispiel dafür ist die palästinensische Untergrundorganisation Jihad Islami, auch Djihad Islami, Dschihad Islami oder Islamischer Djihad, die mit Terroranschlägen und Selbstmordkommandos für die Gründung eines islamischen Staates auf dem Boden Israels sowie der besetzten beziehungsweise autonomen palästinensischen Gebiete im Gazastreifen und im Westjordanland kämpft.
Eine ausgesprochen friedliche Form des Djihad wird hingegen seit dem 8. Jahrhundert vom Sufismus, der islamischen Mystik, propagiert wird. Der dort so genannte Große Djihad besteht aus der Pflicht zur religiös-ethischen Selbstvervollkommnung und dient dabei auch nationalen wie sozialen Ideen.
Siehe auch: Terrorismus