Diktator, der [lat. dictare: wiederholt vorsagen, befehlen]; unumschränkter Machthaber. Im republikanischen Rom war der Diktator, ursprünglich Magister populi, ein außerordentlicher, besonders in Notzeiten von einem Obermagistrat ernannter Beamter mit unbeschränkten Befugnissen. Zusammen mit seinem Gehilfen, dem Magister equitum, musste er nach der Erfüllung seines Auftrags, spätestens jedoch nach sechs Monaten, wieder abtreten. In der Neuzeit meint der Begriff Diktator den Inhaber unumschränkter Macht in einem Staat.
Siehe auch: Diktatur