Demokratie, die [griech. démos und kratía: Volk und Macht, Herrschaft]; Staatsform, ursprünglich Volksherrschaft, die im antiken Griechenland als direkte Demokratie praktiziert wurde. Die damals als Volk geltenden freien Männer trafen sich auf dem Marktplatz ihrer Stadt und entschieden alle politischen Fragen. An die Stelle solcher Marktplatzdemokratie ist heute die repräsentative Demokratie getreten, in der vom Volk auf Zeit gewählte Vertreterinnen und Vertreter anstehende politische Entscheidungen treffen. Doch finden sich auch in repräsentativen Demokratien Elemente der direkten Demokratie, zum Beispiel, wenn das Volk mittels Volksentscheiden aktiv den politischen Prozess mitbestimmt.
Weiterhin wird zwischen der parlamentarischen und der präsidialen Demokratie unterschieden. Während in einer parlamentarischen Demokratie – wie sie der deutschen Staatsform zugrundeliegt – die Regierung aus dem Parlament hervorgeht und auf dessen Vertrauen angewiesen ist, findet sich in einer präsidialen Demokratie wie in den USA eine eindeutige Trennung zwischen Parlament und Regierung. Der Präsident darf dem Parlament nicht angehören. Er wird vom Volk gewählt und ist sowohl Regierungschef als auch Staatsoberhaupt.
Ein Erkennungsmerkmal jeder Demokratie ist die Gewaltenteilung: Gesetzgebung, Gesetzesausführung und Gerichtsbarkeit – Legislative, Exekutive und Judikative – sind auf drei verschiedene Staatsorgane, nämlich auf Parlament, Regierung und eine unabhängige Richterschaft verteilt. Die demokratische Staatsform garantiert die Achtung der Menschenrechte wie zum Beispiel das Recht auf Freiheit und Gleichheit oder die Meinungsfreiheit. In der Umgangssprache verwenden wir das Wort demokratisch auch im Sinne von gleichberechtigt.
Siehe auch: Diktatur, Politik