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Die Medienproduktion ist ein Teil der Wirtschaft. Die Medienunternehmen, zu denen letztlich auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehören, stellen Medienangebote als Produkte (die als Waren, Dienstleistungen und besondere Güter gelten können) her, die sich durch ihren besonderen Charakter als Kulturgut auszeichnen. Als eine spezielle Ökonomie wird die Medienökonomie durch einen politischen Rahmen festgelegt (Medienpolitik, Mediengesetze und Medienrechtsprechung). Diese Rahmungen sind in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich gestaltet, eine einheitlich strukturierte Medienökonomie gibt es nicht. Buchgewerbe, Presse und Film sind privatrechtlich organisiert, die Filmproduktion ist ebenfalls privat strukturiert, Teile von ihr werden staatlich subventioniert (Filmförderung). Radio und Fernsehen sind im Bereich der Distribution (der Sender) sowohl öffentlich-rechtlich (ARD, ZDF), staatlich (Deutsche Welle) als auch privatrechtlich (RTL, Sat.1 u. a.) verfasst. Das Fernsehen der DDR war eine staatliche Einrichtung und wurde durch die Staatspartei, die SED, kontrolliert.
Im Mittelpunkt dieses Themenbereichs stehen die verschiedenen Wege, auf denen in Deutschland öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftlich organisierte Fernsehprogramme finanziert werden, ebenso die Marktanteile am Zuschauer- und Werbemarkt, um die die Sender- und Senderfamilien konkurrieren. Nicht zuletzt geht es auch die Wirtschaftsmöglichkeiten, die sich durch neue Verbreitungswege und die digitale Technik ergeben.
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