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Der Prozess von Stammheim

Uwe Wesel

/ 5 Minuten zu lesen

Am 21. Mai 1975 beginnt der Prozess von Stammheim. Die erste Generation der RAF muss sich für ihre Verbrechen während der "Mai-Offensive" verantworten.

Die Anklagebank im Stammheim-Prozess: vorne die Verteidiger Rupert von Plottnitz, Marielouise Becker und Otto Schily. Hinten: Jan Carl Raspe, Andreas Baader, ein Polizeibeamter, Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin. (© AP)

Stammheim ist ein Stadtteil im Stuttgarter Norden. Hier fand der erste große Prozess gegen die RAF statt, dem später noch viele andere vor dem 2. Senat des Oberlandesgerichts folgten. Angeklagt waren Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan-Carl Raspe wegen mehrfachen Mordes und mehrerer Mordversuche bei der "Mai-Offensive" der RAF 1972, die ein Vergeltungsschlag für den Vietnamkrieg sein sollte und aus Sprengstoffanschlägen auf ein US-Offizierskasino in Frankfurt und das US-Hauptquartier in Heidelberg bestand. Die meisten Opfer gab es in Heidelberg, also in Baden-Württemberg, und deshalb war das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig.

Nachdem der Kern der ersten Generation der RAF bald nach den Anschlägen verhaftet worden war, wurde der Prozess vorbereitet, und zwar erstens durch den Neubau eines Gerichtsgebäudes neben dem Gefängnis in Stuttgart-Stammheim, zweitens durch die Einsetzung eines neuen Vorsitzenden, Dr. Prinzing, dem man die erfolgreiche Durchführung dieses strapaziösen Prozesses zutraute, der die große Abrechnung mit der RAF werden sollte und Muster für die folgenden Verfahren, sowie drittens durch neu eingeführte Sondergesetze. Der Neubau des Gerichts direkt neben dem Gefängnis war notwendig, weil man Befreiungsaktionen fürchten musste, wenn die Gefangenen quer durch die Stadt zum Hauptgebäude des Oberlandesgerichts transportiert würden.

Der Prozess begann am 21. Mai 1975 in diesem großen Neubau aus Stahl und Beton. Der Gerichtssaal hatte keine Fenster, nur Neonlicht und Wände aus rohem Beton. Es herrschte eine Festungsatmosphäre. 400 bewaffnete Polizisten in und auf dem Gebäude und drum herum, ein Stahlnetz über dem Hof gegen Befreiung mit Hubschraubern, Überwachungskameras, Außenscheinwerfer, Spanische Reiter vor dem Gebäude. Von den fünf Angeklagten erschienen nur vier. Holger Meins war ein halbes Jahr zuvor bei einem Hungerstreik gegen die Haftbedingungen gestorben.

Erinnerungen an die RAF-Prozesse

Felix Kaul war 1971 Vertreter der Anklage im ersten durch die Bundesanwaltschaft geführten RAF-Verfahren. Werner Widera vertrat die Anklage im ersten "Stammheim-Prozess" gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan-Carl Raspe. Dirk Fernholz und Joachim Lampe waren u.a. Ankläger gegen Siegfried Haag, den Organisator der zweiten RAF-Generation. Im Interview schildern die Bundesanwälte ihre Erinnerungen an die Prozesse gegen die RAF.Die Verhandlung ist gleich zu Anfang hektisch. Die Angeklagten benehmen sich teilweise wie Rasende, beleidigend und provozierend aggressiv. Das entschuldigt aber nicht, dass die Richter sich provozieren lassen und das Verfahren einen polizeistaatlichen Charakter bekommt, der im Grunde nur bestätigt, was diese Angeklagten von diesem Staat und seiner Justiz immer behauptet haben. Zunächst geht es um die "Zwangsverteidiger", also Pflichtverteidiger, die vom Gericht vorsichtshalber bestellt sind, falls die von den Angeklagten gewählten Verteidiger aufgeben und das Verfahren wieder von vorn beginnen müsste. Wenn einer dieser "Zwangsverteidiger" etwas sagt, heißt es "Halt die Schnauze!" oder – etwas höflicher – "Sie haben die Fresse zu halten!"

Dann will der Vorsitzende die Vernehmung zur Person beginnen, was drei Monate lang verhindert wird durch eine Diskussion über die Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten. Der Gefängnisarzt muss zugeben, dass die Haftbedingungen zu Gesundheitsschäden führen, sogar zu schweren, wenn sie – durch weitgehende Isolation – so hart bleiben wie bisher. Inzwischen wird Dr. Prinzing schon als Schwein bezeichnet. Die Freund-Feind-Stimmung herrscht auf beiden Seiten. Im August ist Prinzing immer noch nicht Herr des Verfahrens, wird von Andreas Baader "faschistisches Arschloch" genannt oder – von Gudrun Ensslin – "alte Sau". Für die Vernehmung zur Person werden die Angeklagten von Justizbeamten in den Saal geschleppt, Ulrike Meinhof von vier Beamten an Händen und Füßen. Sie äußern sich nicht, und dann wird – ohne sie – die Anklage verlesen. Im September bestätigen unabhängige Ärzte, dass die RAF-Häftlinge weitgehend verhandlungsunfähig sind. Die Haftbedingungen sollen erleichtert werden. Das wird zwar angeordnet, aber gleichzeitig auch, dass die Verhandlung nun ohne sie stattfinden kann nach § 231 a StPO des zweiten Gesetzes von 1974. Ulrike Meinhof schreit den Vorsitzenden an: "Du imperialistisches Staatsschwein."

Inzwischen sind mehrere Verteidiger vom Prozess ausgeschlossen, es laufen gegen sie Ehrengerichts- und Strafverfahren. Ein Jahr nach Prozessbeginn begeht Ulrike Meinhof Selbstmord. Sie hat sich am Fenstergitter aufgehängt. Von draußen kommen Briefe für die drei anderen. Sie sollen sich gefälligst ebenfalls aufhängen. Stricke sind beigefügt. Nun passiert das Unglaubliche: Dr. Prinzing lässt beides durch, die Briefe und die Stricke. Richtige Stricke, mit denen man sich tatsächlich aufhängen kann. Erst später, nach dem Prozess und dem Tod der drei, wird das aufgedeckt, vor einem Untersuchungsausschuss des Landtags durch einen der Vollstreckungsbeamten.

Der Hauptbelastungszeuge – Gerhard Müller – ist offensichtlich durch Drohungen umgedreht und wohl auch bezahlt vom Bundeskriminalamt. Dr. Prinzing lässt entsprechende Fragen der Verteidigung nicht zu. Dann kommt Anfang 1977 ans Licht, dass er Schriftstücke aus dem Prozess über jenen Richter am Bundesgerichtshof an die Presse lanciert hat, der für die Beschwerden über seine Beschlüsse zuständig ist. Jetzt stellt sogar einer der von ihm bestellten "Zwangsverteidiger" gegen ihn einen Befangenheitsantrag, der zum Ausschluss des Vorsitzenden aus dem Prozess führt. Ein Beisitzender Richter wird sein Nachfolger und führt das Verfahren zu Ende.

Kurz vor dem Urteil – lebenslang für die drei Angeklagten, verkündet am 28. April 1977 – wird auch noch bekannt, dass vertrauliche Gespräche zwischen Verteidigern und Angeklagten über Wanzen im Besucherraum der Gefängnisse heimlich abgehört, auf Tonband aufgenommen und den Staatsschutzbehörden überlassen worden sind. Der Landesinnenminister rechtfertigt das mit Staatsnotstand. Rechtsanwalt Schily erklärt vor Gericht: "Was hier in diesem Verfahren stattfindet, kann man nicht anders benennen als die systematische Zerstörung aller rechtsstaatlichen Garantien. Insofern hat das Verfahren für den Zustand dieser Republik seine exemplarische Bedeutung." So war es. Ein Monstrum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.

Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Vorher hatten sich die letzten drei Angeklagten das Leben genommen, am Ende jener quälenden 44 Tage im Deutschen Herbst des Jahres 1977, als Hanns-Martin Schleyer auf ihren Befehl und mit dem Ziel ihrer Freipressung von der zweiten Generation der RAF entführt und schließlich ermordet worden war.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine gekürzte Fassung des Aufsatzes "Strafverfahren, Menschenwürde und Rechtsstaatsprinzip - Versuch einer Bilanz der RAF-Prozesse" von Uwe Wesel. Erschienen in: Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus, Hamburger Edition HIS Verlag, Hamburg 2007.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Uwe Wesel, Jahrgang 1933, war von 1968 bis zu seiner Emeritierung im März 2001 Professor für Rechtsgeschichte und Zivilrecht an der Freien Universität Berlin. Er veröffentlicht regelmäßig Artikel in der Süddeutschen Zeitung und der Zeit.