Reziprozität (deutsch: Gegenseitigkeit) bezeichnet den sowohl im Völkerrecht als auch im internationalen Handelsrecht geltenden Grundsatz, nach dem sich Staaten und Unternehmen gegenseitig eine gleiche Behandlung im Hinblick auf Rechten und Pflichten, Beschränkungen und Verbote sowie Vorteile und Begünstigen einräumen sollen.